Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Der Bauwich: Regelung und Berechnung

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Bauen ohne Abstandskonflikte: Den Bauwich richtig bestimmen

Sie träumen vom Eigenheim und haben bereits das perfekte Grundstück gefunden? Bevor Sie mit der konkreten Planung beginnen, sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema Bauwich auseinandersetzen. Dieser bestimmt den Mindestabstand Ihres zukünftigen Hauses zur Grundstücksgrenze und spielt eine entscheidende Rolle für die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um den Bauwich: Wir erklären Ihnen verständlich die rechtlichen Grundlagen, zeigen Ihnen, wie Sie den Bauwich korrekt berechnen und geben Ihnen praktische Tipps, um teure Fehler und Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden. So können Sie Ihr Bauvorhaben sicher und erfolgreich umsetzen.  

Das Wichtigste: Kurz & knapp

Um Ihr Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen, müssen Sie die im Bebauungsplan und der Landesbauordnung festgelegten Bauwichregelungen beachten, die den Mindestabstand – auch bekannt als Grenz- oder Bauabstand bzw. Abstandsfläche – Ihres Gebäudes zur Grundstücksgrenze festlegen, um den Brandschutz und das Nachbarschaftsrecht, insbesondere in Bezug auf Gebäudeabstand und Lichteinfall, zu gewährleisten.

  • Bauwich regelt den Mindestabstand zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen, um Belichtung, Belüftung, Brandschutz und Privatsphäre sicherzustellen.
  • Landesbauordnungen und kommunale Bebauungspläne bestimmen die konkreten Abstandsflächen. Diese Vorschriften variieren je nach Bundesland.
  • Berechnung des Bauwichs erfolgt meist als Funktion der Gebäudehöhe, mit einem häufig genutzten Faktor von 0,4 der Wandhöhe. Mindestabstände sind oft gesetzlich festgelegt.
  • Kommunale Bebauungspläne können spezifische Abweichungen festlegen, z.B. geschlossene Bauweise oder größere Abstände für bestimmte Gebiete.
  • Bestimmte Bauwerke wie Garagen dürfen innerhalb des Bauwichs errichtet werden, wenn sie gesetzliche Vorgaben erfüllen.
  • Bauwichbefreiung ist möglich, muss jedoch gut begründet und von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden.
  • Verstöße gegen Bauwichvorschriften können zu Baueinstellungen, Rückbauanordnungen oder Bußgeldern führen.
  • Nachbarn haben zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung oder Schadensersatz, wenn der Bauwich verletzt wird.
  • Nachbarrechtliche Vereinbarungen können eine Bebauung abweichend vom Bauwich ermöglichen, jedoch nur mit Zustimmung der Baubehörde.
  • Bauwichregelungen sind abhängig vom Baugebiet: Wohngebiete verlangen meist größere Abstände als Gewerbe- und Mischgebiete.

Rechtliche Grundlagen des Bauwichs: Landesbauordnungen und kommunale Bebauungspläne

Der Bauwich stellt ein zentrales Element des Baurechts dar und regelt den Mindestabstand zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Diese Abstandsflächen dienen vielfältigen Zwecken, darunter die Sicherstellung ausreichender Belichtung und Belüftung, der Gewährleistung des Brandschutzes sowie der Wahrung der Privatsphäre zwischen Nachbarn. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bauwich finden sich primär in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Diese gesetzlichen Regelwerke bilden das Fundament für die Festlegung von Grenzabständen und Abstandsflächen. Dabei ist zu beachten, dass die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland variieren können, was für Bauherren und Planer eine besondere Herausforderung darstellt….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv