In einem Steuerstrafverfahren in Nürnberg-Fürth entschied das Landgericht, dass Originalunterlagen eines Unternehmers beschlagnahmt werden dürfen, obwohl das Amtsgericht dies zuvor abgelehnt hatte. Der Unternehmer, Geschäftsführer mehrerer Firmen, steht unter Verdacht der Steuerhinterziehung; die Ermittler erhoffen sich von den Originalen Aufschluss über den tatsächlichen Zustand der Buchhaltung. Nun muss der Beschuldigte seine Geschäftsunterlagen herausgeben, obwohl er argumentierte, dass Kopien für die Ermittlungen ausreichend seien. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 Qs 14/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Das Urteil befasst sich mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen einen Geschäftsführer und Gesellschafter mehrerer Unternehmen. Im Zuge der Ermittlungen wurden Durchsuchungen in Wohn- und Geschäftsräumen des Beschuldigten sowie bei seinem ehemaligen Steuerberater durchgeführt und zahlreiche Unterlagen sichergestellt. Der Hauptpunkt des Urteils ist die Frage der Beschlagnahmung von Original-Unterlagen im Vergleich zu Kopien oder Scans, insbesondere zur Beweissicherung im Verfahren. Das Gericht entschied, dass Originalunterlagen beschlagnahmt werden müssen, wenn Kopien oder Scans nicht in gleicher Weise als Beweismittel dienen können. Der Beschuldigte hat das Recht, Kopien der beschlagnahmten Unterlagen zu verlangen, jedoch nur, wenn diese für einen dringenden Zweck benötigt werden, den er nachvollziehbar darlegt. Die Kosten für die Anfertigung von Kopien durch die Ermittlungsbehörden können dem Antragsteller auferlegt werden, wenn gesetzliche Regelungen erfüllt sind. Die Beschlagnahme wurde vom Gericht angeordnet und das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Auswirkungen betreffen die Verpflichtung zur Herausgabe von Original-Dokumenten in Steuerverfahren sowie die begrenzten Rechte der Betroffenen auf kostenneutrale Kopien. Rechtslage zur Beschlagnahme von Geschäfts
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Baden-Württemberg – Az.: 4 Sa 32/21 – Urteil vom 01.12.2021 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 15.04.2021 (8 Ca 527/20) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer […]