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Voraussetzungen fehlender Wegefähigkeit eines Versicherten – verschlossener Arbeitsmarkt

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Trotz zahlreicher gesundheitlicher Beschwerden ist eine Frau aus Schleswig-Holstein vom Landessozialgericht nicht als erwerbsgemindert anerkannt worden. Gutachter bestätigten zwar Einschränkungen, sahen die Frau aber noch in der Lage, leichte Tätigkeiten sechs Stunden täglich auszuüben. Die Entscheidung verdeutlicht die Hürden bei der Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 7 R 41/15 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klägerin beantragte eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund mehrerer gesundheitlicher Probleme, darunter Fatigue-Syndrom, Depressionen und körperliche Beschwerden an der Wirbelsäule und im Knie.
  • Der Rentenantrag wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Die medizinische Einschätzung ergab, dass die Klägerin noch leichte Arbeiten für mindestens sechs Stunden pro Tag verrichten konnte, was den Ansprüchen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht genügte.
  • Die Klägerin legte Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Sie argumentierte, dass das Ausmaß ihrer Fatigue-Symptomatik und neue Gesundheitsprobleme nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
  • Weitere ärztliche Stellungnahmen bestätigten die Fähigkeit zu leichten Tätigkeiten unter bestimmten Einschränkungen, führten jedoch nicht zu einer anderen Entscheidung der Rentenversicherung.
  • Die Klägerin erhob Klage vor dem Sozialgericht Lübeck, die auf die gleichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie im Widerspruch verwies.
  • Sowohl das Sozialgericht Lübeck als auch das Landessozialgericht hielten an der Entscheidung fest, da die Klägerin laut medizinischer Beurteilung die Arbeitsmarktkriterien erfüllte.
  • Die Urteilsbegründung basiert auf der Einschätzung, dass die Klägerin gesundheitlich in der Lage sei, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein, wodurch kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.
  • Die Klageabweisung erfolgte, da die Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nicht gegeben waren, und die Klägerin nach den relevanten gesetzlichen Regelungen keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat.
  • Die Auswirkungen des Urteils unterstreichen die Bedeutung einer umfassenden und detaillierten ärztlichen Dokumentation bei der Beantragung von Erwerbsminderungsrenten.
  • Das Gericht ließ die Revision nicht zu, was die Entscheidung endgültig macht und die Klägerin auf alternative Unterstützungsmöglichkeiten verweisen könnte.

Fehlende Wegefähigkeit: Sozialrechtliche Ansprüche im Fokus eines konkreten Falls

Die fehlende Wegefähigkeit eines Versicherten ist ein entscheidender Faktor im Zusammenhang mit sozialrechtlichen Ansprüchen. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz zu erreichen, stellt sich die Frage nach den Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Einschränkung. In einem verschlossenen Arbeitsmarkt, wo die Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung stark eingeschränkt sein können, ist die Klärung solcher Fragen von großer Bedeutung. Der betroffene Versicherte hat möglicherweise Anspruch auf Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente oder Maßnahmen zur Rehabilitation, die eine Rückkehr ins Arbeitsleben unterstützen sollen. Soziale und arbeitsrechtliche Regelungen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Der Schwerbehindertenausweis kann beispielsweise helfen, die Rechte eines Versicherten gegenüber Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern zu stärken….


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