Streitwert 293,24 Euro: Amtsgericht Schleswig entscheidet über die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach Verkehrsunfällen und sorgt mit der Zulassung der Berufung für Grundsatzklärung. Kfz-Gutachter und Versicherungen warten gespannt auf die Entscheidung in der nächsten Instanz, die die Abrechnungspraxis nach Verkehrsunfällen maßgeblich beeinflussen könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 C 110/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Im Urteil geht es um die Erstattung restlicher Sachverständigenkosten nach vier Verkehrsunfällen.
- Die Beklagte ist Versicherer der unfallbeteiligten Fahrzeuge und haftet vollständig für die Schäden der Gegenseite.
- Die Streitfrage betrifft die Erstattung von Grundhonorar und Nebenkosten eines Sachverständigen.
- Der Gerichtsstreit resultiert aus der Abtretung der Ersatzansprüche von den Unfallgeschädigten an den Sachverständigen und weiter an die Klägerin.
- Das Gericht verurteilt die Beklagte zur Zahlung eines Teils der geltend gemachten Sachverständigenkosten.
- Das Gericht stellt klar, dass nur konkret belegbare Nebenkosten erstattungsfähig sind.
- Die Erstattung des Grundhonorars orientiert sich an der Schadenshöhe und an Umfragen zur marktüblichen Vergütung.
- Die Klägerin wird verpflichtet, einen Teil der Prozesskosten zu tragen, da ihre Forderung nur teilweise erfolgreich war.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Berechnung und Erstattung von Sachverständigenkosten bei ähnlichen Fällen.
- Das Urteil lässt eine Berufung zu, was die Möglichkeit einer weiteren rechtlichen Klärung eröffnet.
Verkehrsunfall: Gerichtsurteil zu Sachverständigenkosten und Versicherungsansprüchen
Ein Verkehrsunfall kann für die Beteiligten oft zu einer komplexen finanziellen und rechtlichen Herausforderung werden. Nach einem Unfall stehen Geschädigte vor der Frage, wie die Kosten für die Schadensbegutachtung sowie die Reparaturkosten gedeckt werden. Hierbei spielen Kfz-Sachverständige eine zentrale Rolle, da sie Gutachten erstellen, die für die Unfallregulierung wichtig sind. Besonders relevant wird die Frage der Sachverständigenkosten, insbesondere wenn diese die Bagatellgrenze überschreiten. Das Verständnis dieser juristischen Aspekte ist entscheidend, um die Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung wirksam geltend zu machen. Im Folgenden wird ein aktueller Fall beleuchtet, der sich mit diesem Thema auseinandersetzt.
Der Fall vor Gericht
Komplexer Rechtsstreit um Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfällen
Das Amtsgericht Schleswig hat in einem Urteil vom 25.05.2020 über die Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach vier Verkehrsunfällen entschieden. Die Klägerin, eine Verrechnungsstelle für Kfz-Sachverständige, forderte von der beklagten Versicherung die Erstattung restlicher Gutachterkosten in Höhe von insgesamt 293,24 Euro.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die Beklagte war Haftpflichtversicherer für vier Unfallverursacher und haftete jeweils zu 100% für die entstandenen Schäden. Die Unfallgegner beauftragten einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung von Schadengutachten. Dessen Honorarforderungen wurden an die klagende Verrechnungsstelle abgetreten. Die Versicherung leistete nur Teilzahlungen und verweigerte einen weitergehenden Ausgleich.
Zentrale Rechtsfragen
Das Gericht hatte zu klären, ob die Abtretungen der Honorarforderungen wirksam waren und in welcher Höhe die Sachverständigenkosten als erforderlicher Herstellungsaufwand nach § 249 Abs….