Eine Frau kämpft um ihre Erwerbsminderungsrente, doch das Landessozialgericht Schleswig-Holstein weist ihre Klage ab. Gutachter streiten über ihren Gesundheitszustand, während das Gericht entscheidet: Trotz Depressionen und chronischer Schmerzen kann sie noch arbeiten. Mögliche Verschlechterungen ihres Zustands spielen keine Rolle mehr. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 7 R 202/16 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Bei dem Rechtsstreit geht es um den Antrag einer Klägerin auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen.
- Die Klägerin arbeitete lange Zeit als Reinigungskraft und stellte den Antrag wegen Depressionen, Knieproblemen, Bandscheiben- und Schulterbeschwerden sowie Bluthochdrucks.
- Die Beklagte veranlasste eine sozialmedizinische Begutachtung, die ergab, dass die Klägerin noch mehr als sechs Stunden täglich arbeiten könne, weshalb der Antrag abgelehnt wurde.
- Der Widerspruch der Klägerin wurde anfangs ebenfalls durch die Beklagte ohne Erfolg zurückgewiesen, da keine neuen medizinischen Erkenntnisse vorlagen.
- In einem weiteren Gutachten wurde festgestellt, dass die Klägerin an einer mittelgradigen rezidivierenden depressiven Störung und einer chronischen Schmerzstörung leidet.
- Das Gericht kam zu dem Urteil, die Berufung der Klägerin gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente zurückzuweisen.
- Das Gericht war der Ansicht, dass die bisherige medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit korrekt sei und keine anderen Leistungsbeurteilungen gerechtfertigt sind.
- Die Entscheidung verdeutlicht die Herausforderungen bei der Anerkennung psychischer und physischer Erkrankungen als Grund für Erwerbsminderung im rechtlichen Rahmen.
- Für zukünftige Antragsteller bedeutet dies, dass umfassende ärztliche Nachweise und Gutachten unerlässlich sind, um den Beanstandungen der Versicherungen entgegenwirken zu können.
Gerichtsurteil zur vollen Erwerbsminderungsrente: Herausforderungen und rechtliche Aspekte
Die volle Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen finanzielle Sicherheit bieten soll. Um diese Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die den Grad der Erwerbsminderung und die bisherigen Versicherungszeiten betreffen. Eine Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, in einem bestimmten Umfang am Arbeitsleben teilzunehmen. Die Beantragung dieser Leistung erfolgt über die Rentenversicherungsträger und kann durch Reha-Maßnahmen begleitet werden. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte rund um den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente verdeutlicht.
Der Fall vor Gericht
Berufungsklage gegen Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente abgewiesen
Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat die Berufung einer Klägerin gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente zurückgewiesen. Die 1964 geborene Frau hatte im Mai 2014 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, den die Deutsche Rentenversicherung ablehnte.
Medizinische Begutachtungen mit unterschiedlichen Ergebnissen
Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere medizinische Gutachten erstellt. Während ein Gutachter im März 2019 der Klägerin eine vollständige Erwerbsminderung attestierte, kamen frühere Gutachten zu anderen Ergebnissen….