Ein Autofahrer parkte in A-Stadt sein Fahrzeug in der Nähe einer Bushaltestelle – und löste damit einen Rechtsstreit aus, der ihn bis vor das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein führte. Der Mann wehrte sich gegen die Abschleppkosten, die ihm die Stadt in Rechnung stellte, da er die Beschilderung vor Ort als widersprüchlich empfand. Das Gericht entschied jedoch, dass die Abschleppmaßnahme rechtmäßig war und der Autofahrer die Kosten tragen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 LB 9/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Es ging um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids für das Abschleppen eines Fahrzeugs.
- Der Kläger hatte sein Fahrzeug verbotswidrig in einem Halteverbotbereich vor einer provisorischen Bushaltestelle geparkt.
- Schilder und Markierungen an Ort und Stelle führten zu Unklarheiten bezüglich erlaubtem und verbotenem Parken.
- Das Gericht entschied, dass die Abschleppmaßnahme rechtmäßig war.
- Die mobilen Halteverbotsschilder setzten alle anderen Parkregelungen außer Kraft, auch wenn stationäre Schilder Parken erlaubten.
- Die Entscheidung bekräftigt, dass temporäre Verkehrsanordnungen Vorrang haben und alle bestehenden Parkregelungen aufheben.
- Auswirkungen umfassen die Bestätigung der Kostenübernahme durch den Fahrzeughalter für das Abschleppen bei Verstoß gegen temporäre Halteverbote.
- Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Beachtung temporärer Schilder vor stationären Regelungen beim Parken.
Rechtslage bei Pkw-Abschleppung: Fallbeispiel beleuchtet Verkehrsordnung
Die Kraftfahrzeugabschleppung ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsordnung und dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verkehrssicherheit. Insbesondere wenn Fahrzeuge in Bereichen stehen, die durch ein Parkverbot gekennzeichnet sind, wie etwa an Haltestellen, kann dies als Störung der öffentlichen Sicherheit betrachtet werden. Die Stadtverwaltung ist in solchen Fällen befugt, ein Abschleppdienst zu beauftragen, um unerlaubt geparkte Fahrzeuge zu entfernen. Dies kann mit Bußgeldern und Abschleppgebühren verbunden sein, die für die betroffenen Fahrzeughalter erhebliche Kosten verursachen. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Rechtslage rund um die Kraftfahrzeugabschleppung in einer solchen Situation genauer beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Parkverbot an Bushaltestelle: Gericht bestätigt Abschleppmaßnahme und Kostenbescheid
Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug im September 2018 in der Nähe einer Bushaltestelle in A-Stadt, teilweise auf dem Gehweg und teilweise auf der Fahrbahn. Das Fahrzeug stand etwa 5 Meter vor einem Haltestellenschild für Linienbusse. Die Stadt ließ das Auto abschleppen und stellte dem Halter die Kosten in Rechnung. Gegen diesen Kostenbescheid klagte der Autofahrer – zunächst vor dem Verwaltungsgericht und nach dessen Abweisung auch vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein.
Komplexe Verkehrsbeschilderung führt zu Rechtsstreit
Im Bereich der Abstellposition des Fahrzeugs befand sich eine komplexe Verkehrsbeschilderung: Neben dem Haltestellenschild standen mobile Halteverbotszeichen. Zudem war ein stationäres Schild angebracht, das Anwohnern das Parken auf dem Gehweg erlaubte. Der Kläger argumentierte, diese widersprüchliche Beschilderung mache den Kostenbescheid rechtswidrig….