Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Auffahrunfall durch Fahrrad

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de

Radfahrer kracht in Lübeck in einen Mercedes und muss zahlen! Weil er den Radweg ignorierte und auf die Autospur fuhr, verursachte ein Radfahrer einen Auffahrunfall im Kreisverkehr. Das Amtsgericht Lübeck sprach der Autofahrerin vollen Schadensersatz zu und verurteilte den Radfahrer zur Zahlung von über 2.000 Euro.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Klägerin verlangte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem Fahrradfahrer.
Die Klägerin war ordnungsgemäß im Kreisverkehr unterwegs, als der Beklagte, ein Radfahrer, auffuhr.
Der Beklagte nutzte den Fahrradweg nicht und kollidierte mit dem Heck des Fahrzeugs der Klägerin.
Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und erkannte ihr Schadensersatzansprüche zu.
Die Entschädigungssumme umfasst Reparaturkosten und Anwaltskosten.
Der Beklagte wurde zur Zahlung der Hauptforderung und der Anwaltskosten verurteilt.
Die Klägerin muss 19% und der Beklagte 81% der Gerichtskosten tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch nur gegen Sicherheitsleistung.
Die Entscheidung hebt die Bedeutung der Nutzung von ausgewiesenen Wegen für Verkehrsteilnehmer hervor.
Unfallgeschädigte sollten ihren Anspruch auf Schadensersatz durch einen Anwalt geltend machen.


Auffahrunfall mit Radfahrer: Rechtliche Herausforderungen und Verkehrsicherheit im Fokus
Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn es sich um einen Auffahrunfall handelt. Besonders in städtischen Gebieten sind Radfahrer häufig gefährdet, da sie als verletzliche Verkehrsteilnehmer oft in Konflikte mit motorisierten Fahrzeugen geraten. Die Unfallursache kann vielschichtig sein und reicht von unachtsamem Verhalten bis hin zu unzureichenden Verkehrsbedingungen. Eine zentrale Rolle spielt auch die Verkehrsicherheit, die durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, einschließlich der Infrastruktu[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv