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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – Leistungsminderung auf nicht absehbare Zeit

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Ehemalige Zeitungszustellerin scheitert vor Gericht mit ihrer Klage auf Erwerbsminderungsrente. Trotz schwerer Depression und orthopädischer Beschwerden wurden ihr die Leistungen verwehrt, da sie zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllte. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung der Rentenversicherung und ließ die Berufung der Klägerin nicht zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 1 R 141/17 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es geht um die Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente für die Klägerin und speziell um den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung.
  • Die Klägerin hat eine wechselhafte Erwerbsbiografie mit Phasen der Arbeitslosigkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
  • Schwierigkeiten ergaben sich aus Lücken im Versicherungsverlauf und der Bestimmung, wann genau die Erwerbsminderung eintrat.
  • Das Gericht entschied, dass die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt sind.
  • Die Entscheidung basiert auf der Analyse des Versicherungsverlaufs und der medizinischen Gutachten, die keine ausreichende Erwerbsminderung nachwiesen.
  • Die Klägerin ist weiterhin für den Lebensunterhalt auf ihren Ehemann angewiesen und erhält keine Rentenleistungen.
  • Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen, was den Rechtsweg für die Klägerin erschöpft.

Erwerbsminderungsrente: Ein Fall zeigt Herausforderungen und rechtliche Grundlagen

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist ein wichtiges Thema, das viele Menschen betrifft. Wenn jemand aufgrund von körperlichen Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung gewährt diese Leistung, um denjenigen zu helfen, die durch längerdauernde Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Bei der Prüfung des Antrags spielen medizinische Gutachten eine entscheidende Rolle, da sie die Art und Schwere der Leistungsminderung dokumentieren. Die Erwerbsminderungsrente kann sowohl als volle als auch als teilweise Rente gewährt werden. Bei voller Erwerbsminderung ist eine Person nicht mehr in der Lage, irgendeine Form von Arbeit auszuüben, während bei teilweiser Erwerbsminderung noch eine reduzierte Leistungsfähigkeit für eine Teilzeitarbeit bestehen kann. Um in den Genuss dieser Rentenansprüche zu kommen, müssen Antragsteller verschiedene Vorgaben erfüllen und gegebenenfalls Reha-Maßnahmen durchlaufen, um ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall präsentiert, der das Thema anschaulich beleuchtet und die Herausforderungen sowie die rechtlichen Grundlagen der Erwerbsminderungsrente näher analysiert.

Der Fall vor Gericht


Abgewiesene Berufung im Fall einer Erwerbsminderungsrente

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat die Berufung einer Klägerin gegen die Ablehnung ihrer Erwerbsminderungsrente zurückgewiesen. Der Fall dreht sich um die Frage des Eintritts des Leistungsfalls der Erwerbsminderung und die damit verbundenen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Hintergrund des Falls

Die 1960 geborene Klägerin war bis Mai 2013 als Zeitungszustellerin tätig. Ab dem 23. Mai 2013 wurde sie arbeitsunfähig aufgrund einer rezidivierenden depressiven Störung und orthopädischer Beschwerden….


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