Mit dem Porsche seines Vaters lieferte sich ein junger Mann in Kiel ein illegales Rennen, raste mit über 100 km/h durch die Stadt und verursachte einen schweren Unfall. Der Fahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und muss seinen Führerschein abgeben, darf aber nach einigen Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Das Gericht berücksichtigte mildernde Umstände wie die Reue des jungen Mannes und seine Bemühungen um eine Therapie. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 Ns 567 Js 39077/20 jug | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall handelt von einem angeklagten illegalen Autorennen, welches zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs und zu fahrlässiger Körperverletzung führte. Der Zusammenhang liegt in der Halterlosigkeit des Angeklagten über sein Auto und der Absicht, ein Rennen gegen einen anderen Fahrer zu gewinnen. Die Schwierigkeiten bestanden in der hohen Geschwindigkeit und der daraus resultierenden Kontrolle über das Fahrzeugverlust. Das Gericht entschied, die Berufung des Angeklagten teilweise zuzulassen und die Sperrfrist zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu verkürzen. Die Entscheidung basierte auf der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, welche die Schuldsprüche bestätigte, jedoch die Dauer der Sperrfrist zugunsten des Angeklagten änderte. Die Auswirkungen des Urteils resultieren in einer 5-monatigen Sperrfrist für die Fahrerlaubnis und der teilweisen Übernahme von Auslagen durch die Landeskasse. Fahrerlaubnisentziehung: Rechtliche Folgen von Straßenverkehrsgefährdung und Rennen Die Fahrerlaubnisentziehung ist eine gravierende Maßnahme im deutschen Verkehrsrecht, die insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr Anwendung findet. Bei strafbaren Handlungen wie der Straßenverkehrsgefährdung oder einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen kommen erhebliche rechtliche Konsequenzen auf die betroffenen Fahrer zu. Diese können nicht nur in einem Fahrverbot münden, sondern auch zu Punkten in Flensb
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OBERVERWALTUNGSGERICHT RHEINLAND-PFALZ Az.: 7 A 10754/06.OVG Beschluss vom 26.09.2006 Vorinstanz: Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 4 K 1442/05.KO In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Anbringung eines Kennzeichens hier: Zulassung der Berufung hat der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der Beratung vom 26. September 2006 beschlossen: Der Antrag des Klägers auf Zulassung […]