Starker Wind am Zielflughafen? Nicht genug, um Fluggäste um ihre Entschädigung zu bringen! Das Landgericht Lübeck verurteilte eine Airline zur Zahlung von über 3.500 Euro, weil sie eine Flugverspätung von 15 Stunden mit widrigen Wetterbedingungen begründen wollte. Das Gericht stellte klar: Airlines müssen detailliert darlegen, warum sie nicht landen konnten – pauschale Begründungen reichen nicht aus. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 33/23 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Parteien stritten über Ausgleichszahlungen nach der europäischen Fluggastverordnung aufgrund einer Flugverspätung.
- Das Amtsgericht hatte die Beklagte bereits zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt.
- Die Klägerin argumentierte im Berufungsverfahren, dass ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Verordnung vorlag.
- Nach Ansicht des Gerichts lag kein außergewöhnlicher Umstand vor, da das Wetter als solches üblich und zu erwarten war.
- Gewitter, Regen und Wind werden oft nicht als außergewöhnliche Umstände eingestuft, außer sie beeinträchtigen den Flugverkehr erheblich.
- Das Gericht sah in der Entscheidung des Piloten, einen Alternativflughafen anzusteuern, keinen außergewöhnlichen Umstand.
- Fluggesellschaften tragen die Verantwortung für die Treibstoffplanung und müssen Risiken selbst verwalten.
- Das Gericht entschied, dass die Berufung aussichtslos sei, da keine neuen wesentlichen Argumente vorgelegt wurden.
- Die Entscheidung könnte beeinflussen, wie Fluggesellschaften ‚außergewöhnliche Umstände‘ in Zukunft definieren müssten.
- Flugpassagiere sollten sich bewusst sein, dass nicht alle Flugunterbrechungen auf ‚außergewöhnliche Umstände‘ zurückzuführen sind.
Flugverspätung: Rechte der Passagiere und Anspruch auf Entschädigung klargemacht
Flugverspätungen sind für viele Reisende ein unangenehmes, aber leider alltägliches Problem. Bei einer zeitlichen Verzögerung eines Fluges stellt sich häufig die Frage nach den Rechten von Fluggästen und möglichen Ausgleichsansprüchen. Gemäß den EU-Fluggastrechten haben Passagiere unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Entschädigung, wenn ihr Flug verspätet ist oder gar ausfällt. Diese Regelungen bieten einen rechtlichen Rahmen, der es betroffenen Reisenden ermöglichen soll, eine angemessene Flugentschädigung zu erhalten, abhängig von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz. Die Höhe der Entschädigung variiert, doch viele Fluggäste sind sich ihrer Ansprüche bei Flugverspätungen oft nicht bewusst. Ein rechtzeitiger Flugantrag auf Entschädigung kann für Betroffene von großer Bedeutung sein, um Schadensersatz für die Unannehmlichkeiten zu erlangen. Betroffene sollten sich daher mit den spezifischen Vorschriften, die für ihre Situation gelten, vertraut machen. In der Folge werden wir einen konkreten Fall betrachten, der die Anwendung dieser Regelungen veranschaulicht und die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt, die Fluggästen in solchen Situationen zur Verfügung stehen.
Der Fall vor Gericht
Fluggastrechte: Gericht bestätigt Anspruch auf Ausgleichszahlung für erhebliche Verspätung
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Lübeck (Az.: 14 S 33/23) bestätigt den Anspruch von Fluggästen auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Das Gericht wies die Berufung einer Fluggesellschaft gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück, das sie zur Zahlung von 3.592,20 EUR zuzüglich Zinsen und Rechtsanwaltskosten verurteilt hatte….