Eine ehemalige Krankenschwester aus Schleswig-Holstein zog vor Gericht, weil die Agentur für Arbeit ihr Arbeitslosengeld nach einer Erkrankung drastisch kürzte. Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob die Behörde bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die Teilzeitbeschäftigung der Frau korrekt berücksichtigt hatte. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein gab der Klägerin nun teilweise Recht und erhöhte ihre Leistungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 AL 13/21 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Klägerin stritt mit der Behörde über die Höhe des ihr zustehenden Arbeitslosengeldes.
- Die Klägerin hatte sich arbeitslos gemeldet und dafür ursprünglich einen höheren Satz an Arbeitslosengeld erhalten.
- Später gab die Klägerin an, aus gesundheitlichen Gründen nur noch begrenzt verfügbar zu sein, was zu einer Reduzierung des Arbeitslosengeldes führte.
- Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und bestätigte das ursprüngliche Urteil des Sozialgerichts Schleswig.
- Wichtig war die Frage, wie Arbeitseinschränkungen aus gesundheitlichen Gründen die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld beeinflussen.
- Die Entscheidung zeigt, dass gesundheitliche Einschränkungen kein automatisches Recht auf Reduzierung des Arbeitslosengeldes durch die Behörde begründen.
- Die Behörde wurde verpflichtet, die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren zu übernehmen.
- Die Revision wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass das Urteil rechtskräftig ist.
- Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer korrekten Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Arbeitslosengeld trotz nachträglicher Änderungen der persönlichen Verhältnisse.
Wichtige Entscheidung zum Arbeitslosengeld: Berechnung und Anspruch im Fokus
Das Arbeitslosengeld spielt eine entscheidende Rolle im sozialen Sicherungssystem Deutschlands. Es unterstützt Personen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit in eine finanzielle Notlage geraten sind. Ein zentraler Aspekt bei der Gewährung von Arbeitslosengeld ist das Bemessungsentgelt, welches sich aus der Höhe des Einkommens und der Dauer der Beschäftigung ergibt. Die Ermittlung des Bemessungsentgelts ist somit von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Berechnung der Leistungshöhe darstellt. Dabei fließen verschiedene Faktoren ein, darunter die Arbeitszeit sowie die Versicherungszeiten, die während der Beschäftigung angesammelt wurden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört unter anderem, dass die betroffene Person über einen festgelegten Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und die sogenannten Qualifikationszeiten erfüllt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes kann dabei erheblich variieren, was viele Menschen verunsichert. Unterschiede zum Arbeitslosengeld II, das eine Grundsicherung darstellt, müssen ebenfalls beachtet werden. Um das Thema verständlicher zu gestalten, wird nun ein konkreter Fall vorgestellt, der die praktischen Aspekte der Bemessung des Arbeitslosengeldes beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Streit um Höhe des Arbeitslosengeldes – Gericht gibt Klägerin teilweise Recht
Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat im Rechtsstreit einer Arbeitslosen gegen die Agentur für Arbeit über die Höhe ihres Arbeitslosengeldes teilweise zugunsten der Klägerin entschieden.
Hintergrund des Falls
Die 1971 geborene Klägerin meldete sich am 3. April 2018 arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld….