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Verzicht auf Einrede der Verjährung bei Privatdarlehen unter Freunden

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Freundschaft hin, Verjährung her? Ein Mann leiht seinem Freund 15.000 Euro, doch die Rückzahlung lässt auf sich warten. Jahre später landet der Fall vor Gericht – und der Schuldner muss zahlen, obwohl die Forderung eigentlich verjährt war. Was steckt hinter diesem ungewöhnlichen Urteil? Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 96/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht befasste sich mit der Rückzahlung eines Darlehens, das ein Kläger einem Beklagten und dessen Familie gewährt hatte. Der zentrale Streitpunkt war, ob der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung des Darlehens verjährt war. Der Beklagte und seine Familie hatten das Darlehen nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgezahlt. Der Kläger erinnerte den Beklagten an die überfällige Rückzahlung und forderte eine Absicherung durch eine Grundschuld. Der Beklagte wies diese Forderung mit der Begründung zurück, dass sie auf Freundschaft und Vertrauen basierten und keine Absicherung notwendig sei. Das Gericht sah keinen Erfolg für die Berufung des Beklagten aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit. Es wurde entschieden, dass die Berufung ohne weitere mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird. Diese Entscheidung trägt zur Rechtssicherheit bei, dass Freundschaft alleine nicht ausreicht, um von vertraglichen Vereinbarungen abzuweichen. Die Erwartung für die Rückzahlung von persönlichen oder informellen Darlehen sollte immer klar vertraglich geregelt sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Verjährungsfristen bei Privatdarlehen: Ein konkreter Fall und seine Auswirkungen Private Darlehen, insbesondere zwischen Freunden, sind oft informelle Vereinbarungen, die ohne schriftlichen Vertrag oder Zinsen zustande kommen. Trotz dieser vermeintlichen Unkompliziertheit können sie rechtliche Stolpersteine bergen. Eine besonders kritische Frage betrifft die


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