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Verkehrsunfall – bei Zweitwagennutzung kein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens

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Rückwärtsfahren endet vor Gericht: Ein Parkplatzunfall vor einem Edeka-Markt in Flensburg hat ein Nachspiel vor dem Landgericht. Ein Audi-Fahrer wurde beim Vorbeifahren von einem rückwärts ausparkenden Ford erfasst und erhält nun vollen Schadensersatz in Höhe von knapp 6.000 Euro, obwohl er zum Unfallzeitpunkt nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs war. Der Ford-Fahrer muss für die Reparaturkosten, Wertminderung und das Gutachten aufkommen, während der Audi-Fahrer leer ausgeht, da er das Auto seiner Partnerin nutzen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 74/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp In dem Urteil geht es um die Schadensersatzforderungen eines Klägers nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz. Der Kläger argumentierte, dass er nicht verpflichtet sei, die Reparatur des Fahrzeugs unmittelbar nach dem Unfall aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Der Schaden am Fahrzeug des Klägers wurde durch ein vom Beklagten verursachtes Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz verursacht. Das Gericht verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung des Schadensersatzes an den Kläger. Ferner wurden die Beklagten zur Übernahme der Anwaltskosten des Klägers verurteilt. Das Gericht entschied, dass die Beklagten auch die zukünftigen Reparaturkosten tragen müssen, sollte die Reparatur tatsächlich durchgeführt werden. Das Urteil sieht eine Verteilung der Prozesskosten vor, wobei der Kläger 72% und die Beklagten 28% tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, erfordert jedoch eine Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrags. Die Entscheidung basiert auf der Feststellung der Haftpflicht der Beklagten sowie der vorgelegten Beweise durch den Sachverständigenbericht. Nutzungsausfallentschädigung: Rechte und Pflichten nach Verkehrsunfall klären Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten mit erheblichen finanziellen und emotionalen Folgen verbunden sein. Besonders, wenn es um die Inanspruchnahm


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