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Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten von Eltern – Wahlrecht

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Im Streit um Kindesunterhalt zweier Kinder im Wechselmodell hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein dem Vater die Vertretungsbefugnis zugesprochen, um die Unterhaltszahlungen der Mutter gerichtlich klären zu lassen. Der Vater, ein Kameramann, verdient deutlich weniger als die Mutter, eine Lehrerin, und möchte nun gerichtlich klären, ob sie sich stärker an den Kosten für die gemeinsamen Kinder beteiligen muss. Das Gericht entschied, dass dies dem Wohl der Kinder am besten entspricht.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Im Fall geht es um die Vertretung von Kindern bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Eltern, die im paritätischen Wechselmodell leben.
Die Kinder leben bei beiden Elternteilen gleichermaßen, was zu einem Wechselmodell führt und rechtliche Fragen der Unterhaltsverpflichtungen aufwirft.
Ein Hauptstreitpunkt ist die Einkommensdifferenz zwischen den Eltern, die unterschiedliche Vorstellungen über die finanzielle Verantwortung für den Unterhalt haben.
Das Gericht hat entschieden, dass der Vater die Kinder alleine im Hauptsacheverfahren zur Klärung von Unterhaltsansprüchen vertreten darf.
Diese Entscheidung basiert auf der Bewertung der Einkommenssituation und der Unterhaltsbedürfnisse der Kinder im derzeitigen Lebensmodell.
Eine gerechtere Verteilung der finanziellen Last zwischen den Eltern wurde als notwendig angesehen, um das Wohl der Kinder sicherzustellen.
Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle im paritätischen Wechselmodell haben, indem ein Präzedenzfall für die Vertretung und Regelung von Unterhaltsansprüchen geschaffen wird.


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