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Schmerzensgeld aufgrund eines behaupteten tätlichen Angriffes

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Mitten in einem Einsatz eskaliert die Situation: Ein alkoholisierter Mann greift einen Polizisten mit einer Whiskyflasche an und verletzt ihn schwer. Das Landgericht Lübeck spricht dem Beamten nun 7.000 Euro Schmerzensgeld zu und verpflichtet den Angreifer, für alle zukünftigen Schäden aufzukommen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren, denen Polizisten im Einsatz ausgesetzt sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 277/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft eine Klage auf Schmerzensgeld nach einem tätlichen Angriff, der sich während eines Polizeieinsatzes ereignete. Der Kläger, ein Polizeibeamter, erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Beklagten eine tiefe Schnittwunde am Handgelenk durch eine zerbrochene Flasche. Die Verletzung führte zu einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit und bleibenden körperlichen Einschränkungen für den Kläger. Das Gericht sah den tätlichen Angriff als bewiesen an und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld an den Kläger. Zusätzlich entschied das Gericht, dass der Beklagte für zukünftige materielle Schäden, die aus dem Vorfall resultieren, haftet. Der Beklagte wird verpflichtet, die Mehrheit der Prozesskosten zu tragen, was finanzielle Belastungen für ihn impliziert. Das Urteil ist unter bestimmten Bedingungen vorläufig vollstreckbar, was dem Kläger ermöglicht, seine Ansprüche zeitnah durchzusetzen. Die Entscheidung betont die rechtliche Verantwortung bei tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte und die entsprechenden Entschädigungen. Langfristige gesundheitliche Folgen des Klägers werden anerkannt, was zukünftige Ansprüche auf Schadensersatz stützt. Schmerzensgeld im Fokus: Rechte und Ansprüche bei Körperverletzung Schmerzensgeld spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die finanziellen Entschädigungen für Opfer von Körperverletzungen geht. Im deutschen Recht haben Personen, die durch einen tätlichen Angriff geschädigt wur


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