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Wer eine Straße verschmutzt muss diese reinigen auch wenn sie wenig befahren ist

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Ein mit Matsch verschmutzter Weg, ein rutschendes Müllfahrzeug und ein Schaden von über 26.000 Euro – das Landgericht Flensburg musste sich mit den Folgen eines Unfalls auseinandersetzen, der durch die Erntearbeiten eines Maishäckslers verursacht wurde. Der Landwirt hatte den Weg nach der Maisernte nicht gereinigt und so eine gefährliche Rutschbahn für den nachfolgenden Verkehr geschaffen. Nun muss seine Versicherung für den Großteil des Schadens aufkommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 71/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Es handelt sich um einen Schadensersatzfall infolge eines Verkehrsunfalls. Die Klägerin ist eine Versicherungsgesellschaft, die für ein verunfalltes Müllfahrzeug aufkommt. Der Unfall ereignete sich nach Arbeiten, die ein Maishäcksler auf einem angrenzenden Feld ausführte. Die Ausfahrt des Feldes verläuft über eine kurvenreiche Straße, was zur Unfallstelle wurde. Einer der Beklagten war Fahrer des Maishäckslers, der am Unfallort beteiligt war. Das Gericht entschied, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch Schadensersatz leisten müssen. Die Verantwortung wurde der Beklagtenpartei aufgrund der Tatsache zugeschrieben, dass der Maishäcksler drei Tage vor dem Unfall im Einsatz war. Die Beklagten tragen auch die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn eine Sicherheitsleistung erbracht wird. Dieses Urteil verdeutlicht die Haftung im Straßenverkehr, selbst wenn das eigene Fahrzeug nicht direkt am Unfalltag aktiv war. Gerichtsurteil: Verantwortlichkeit der Bürger für Sauberkeit im öffentlichen Raum Die Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum liegt nicht nur bei den städtischen Behörden, sondern auch bei jedem einzelnen Bürger. Straßenreinigung ist ein essentieller Aspekt der Straßenpflege und trägt erheblich zur Verbesserung der Umweltqualität und der Luftgüte bei. Wenn Anwohner oder Besucher Abfälle unsachgemäß e


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