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Wer eine Straße verschmutzt muss diese reinigen auch wenn sie wenig befahren ist

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Ein mit Matsch verschmutzter Weg, ein rutschendes Müllfahrzeug und ein Schaden von über 26.000 Euro – das Landgericht Flensburg musste sich mit den Folgen eines Unfalls auseinandersetzen, der durch die Erntearbeiten eines Maishäckslers verursacht wurde. Der Landwirt hatte den Weg nach der Maisernte nicht gereinigt und so eine gefährliche Rutschbahn für den nachfolgenden Verkehr geschaffen. Nun muss seine Versicherung für den Großteil des Schadens aufkommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 71/23 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es handelt sich um einen Schadensersatzfall infolge eines Verkehrsunfalls.
  • Die Klägerin ist eine Versicherungsgesellschaft, die für ein verunfalltes Müllfahrzeug aufkommt.
  • Der Unfall ereignete sich nach Arbeiten, die ein Maishäcksler auf einem angrenzenden Feld ausführte.
  • Die Ausfahrt des Feldes verläuft über eine kurvenreiche Straße, was zur Unfallstelle wurde.
  • Einer der Beklagten war Fahrer des Maishäckslers, der am Unfallort beteiligt war.
  • Das Gericht entschied, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch Schadensersatz leisten müssen.
  • Die Verantwortung wurde der Beklagtenpartei aufgrund der Tatsache zugeschrieben, dass der Maishäcksler drei Tage vor dem Unfall im Einsatz war.
  • Die Beklagten tragen auch die Kosten des Rechtsstreits.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn eine Sicherheitsleistung erbracht wird.
  • Dieses Urteil verdeutlicht die Haftung im Straßenverkehr, selbst wenn das eigene Fahrzeug nicht direkt am Unfalltag aktiv war.

Gerichtsurteil: Verantwortlichkeit der Bürger für Sauberkeit im öffentlichen Raum

Die Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum liegt nicht nur bei den städtischen Behörden, sondern auch bei jedem einzelnen Bürger. Straßenreinigung ist ein essentieller Aspekt der Straßenpflege und trägt erheblich zur Verbesserung der Umweltqualität und der Luftgüte bei. Wenn Anwohner oder Besucher Abfälle unsachgemäß entsorgen, spricht man von Littering, was nicht nur unschöne Anblicke, sondern auch hohe Reinigungskosten nach sich ziehen kann. Lokale Gesetze legen häufig fest, dass Bürger verpflichtet sind, für die Sauberkeit in ihrem Umfeld zu sorgen und bei Verschmutzungen entsprechend zu handeln. Die Nichteinhaltung dieser Reinigungspflichten kann rechtliche Folgen haben, darunter Bußgelder, die von den zuständigen Behörden verhängt werden können. Damit soll nicht nur die öffentliche Ordnung gewahrt, sondern auch ein Gemeinschaftsgefühl gefördert werden. Ein umweltbewusster Umgang mit Abfall ist notwendig, um die städtische Sauberkeit zu gewährleisten und die Verantwortung jedes Einzelnen im Hinblick auf die Straßeninfrastruktur zu betonen. Ein aktuelles Gerichtsurteil behandelt nun die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn eine Straße, auch wenn sie wenig befahren ist, durch den Bürger verschmutzt wird.

Der Fall vor Gericht


Rutschige Kleischicht führt zu schwerem Unfall mit Müllfahrzeug

Ein schwerer Verkehrsunfall eines Müllfahrzeugs auf dem Bundesgaarder-Weg in Niesgrau beschäftigte kürzlich das Landgericht Flensburg. Das Gericht sah die Ursache in einer rutschigen Kleischicht auf der Fahrbahn, die durch landwirtschaftliche Arbeiten drei Tage zuvor entstanden war.

Verschmutzung durch Maisernte bleibt tagelang unbeseitigt

Am 28. September 2018 war ein Maishäcksler auf einem angrenzenden Feld im Einsatz. Dabei hinterließ das Fahrzeug erhebliche Verschmutzungen auf dem Bundesgaarder-Weg….


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