Ein Dienstleister scheitert vor Gericht mit seiner Klage über knapp 700 Euro für die Einrichtung von Google-Diensten. Das Landgericht Flensburg urteilte, dass die telefonische Leistungsbeschreibung zu vage war und somit kein wirksamer Vertrag zustande kam. Besonders bei „Cold Calls“ seien erhöhte Anforderungen an die Bestimmtheit der Leistungen zu stellen, so das Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 62/23 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- In dem Fall wurde darüber gestritten, ob ein wirksamer Vertrag für die Einrichtung von Google-Diensten zwischen den Parteien existiert.
- Der Beklagte hatte während eines Telefonats mit „Ja“ auf das Angebot der Klägerin geantwortet, was als Vertragsannahme gewertet werden sollte.
- Das Amtsgericht hatte ursprünglich zugunsten der Klägerin entschieden, indem es die Leistungspflicht als hinreichend bestimmt ansah.
- Das Landgericht kam zu einer anderen Einschätzung und hob das Urteil des Amtsgerichts auf.
- Ein wirksamer Vertrag kam nicht zustande, da die Beschreibung der Leistung durch die Klägerin zu vage war.
- Begriffe wie „optimierter Google Business Eintrag“ und „Google Ads Einrichtung“ wurden nicht spezifisch genug definiert.
- Die nötige Bestimmtheit bei Vertragsinhalten, um eine rechtliche Verbindlichkeit zu schaffen, war nicht gegeben.
- Die Auswirkungen des Urteils zeigen, dass klare und spezifische Angaben bei Angeboten nötig sind, um Missverständnisse bei Vertragsschlüssen zu vermeiden.
Juristische Klärung: Unschärfe telefonischer Angebote für Google Business Eintrag
Ein Google Business Eintrag ist für viele lokale Unternehmen ein essentielles Werkzeug, um die digitale Sichtbarkeit zu erhöhen und potenzielle Kunden anzusprechen. Durch einen gut gestalteten Brancheneintrag auf Google My Business können Unternehmen wichtige Geschäftsinformationen wie Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Dienstleistungen sichtbar machen. Dies ermöglicht eine verbesserte Kundenakquise und optimiert die Ergebnisse in der standortbasierten Suche, die immer wichtiger für die lokale SEO wird. Ein zentrales Element eines effektiven Google Business Eintrags sind die Kundenbewertungen, die das Vertrauen in das Unternehmen stärken und die Sichtbarkeit in den lokalen Suchergebnissen erhöhen. Daher ist es entscheidend, dass Unternehmensprofile regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt und aktuell sind. Bei Schwierigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Angebote und Dienstleistungen kann es jedoch kompliziert werden, insbesondere wenn es um die Bestimmtheit von telefonischen Angeboten geht. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall behandelt, in dem die Unschärfe eines telefonischen Angebots zur Erstellung eines Google Business Eintrags juristisch überprüft wurde.
Der Fall vor Gericht
Kein wirksamer Vertrag: Landgericht Flensburg weist Klage wegen unbestimmter Leistungsbeschreibung ab
Das Landgericht Flensburg hat in einem Berufungsverfahren die Klage eines Dienstleisters auf Zahlung von 694,80 Euro für die Einrichtung optimierter Google-Einträge abgewiesen. Das Gericht sah keinen wirksamen Vertragsschluss, da die angebotene Leistung nicht hinreichend bestimmt war.
Unklare Leistungsbeschreibung bei telefonischer Akquise
Der Fall dreht sich um ein Telefonat zwischen einem Mitarbeiter der klagenden Firma und dem Beklagten….