Ein Autovermieter scheiterte vor dem Landgericht Lübeck mit seiner Klage gegen einen Mieter auf Schadensersatz in Höhe von über 5.000 Euro. Der Vermieter konnte nicht beweisen, dass die Schäden am Mietwagen tatsächlich während der Mietzeit entstanden sind, und blieb auf den Reparaturkosten sitzen. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation bei der Übergabe von Mietwagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 82/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Ein Vermieter verlangte Schadensersatz von einem Mieter wegen angeblicher Beschädigungen eines Mietwagens. Die Beschädigungen wurden erst bei Rückgabe und nicht bei Übergabe des Fahrzeugs dokumentiert. Der Mieter legte Widerspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ein, indem er behauptete, es handle sich um Vorschäden. Das Gericht entschied, dass der Vermieter keinen Schadensersatzanspruch hat, da er nicht nachweisen konnte, dass die Schäden bei Übergabe noch nicht vorhanden waren. Es wurden keine Beweiserleichterungen für den Vermieter zugestanden. Die Aussagen der Zeugen waren für die Klägerin nicht zielführend, es gab keine klare Erinnerung an die Übergabe oder Rückgabe. Der Vollstreckungsbescheid wurde aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil zeigt die Wichtigkeit von Übergabeprotokollen zur Beweislage bei Schadensersatzforderungen. Mietwagenrecht: Herausforderung bei Schadensmeldungen und Haftung klären Im Bereich des Mietwagenrechts stellt die Beschädigung eines Mietfahrzeugs eine häufige Streitfrage dar. Insbesondere die Schadensmeldung und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen sind für viele Mieter von entscheidender Bedeutung. Bei der Rückgabe eines Mietfahrzeugs gehen oft Fragen zur Beweislast und den Vertragsbedingungen auf, die für Schadensersatzansprüche relevant sind. Wenn ein
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Schadensersatzforderung nach Autowäsche abgewiesen Ein Gericht hat die Klage eines Autofahrers auf Schadensersatz nach einer Autowäsche abgewiesen. Der Kläger hatte behauptet, dass sein Fahrzeug während der Nutzung einer Portalwaschanlage des Beklagten beschädigt wurde. Forderungen des Klägers Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von 2.763,34 Euro für Reparaturkosten und Wertminderung, sowie […]