Ein Autovermieter scheiterte vor dem Landgericht Lübeck mit seiner Klage gegen einen Mieter auf Schadensersatz in Höhe von über 5.000 Euro. Der Vermieter konnte nicht beweisen, dass die Schäden am Mietwagen tatsächlich während der Mietzeit entstanden sind, und blieb auf den Reparaturkosten sitzen. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation bei der Übergabe von Mietwagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 82/23 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Ein Vermieter verlangte Schadensersatz von einem Mieter wegen angeblicher Beschädigungen eines Mietwagens.
- Die Beschädigungen wurden erst bei Rückgabe und nicht bei Übergabe des Fahrzeugs dokumentiert.
- Der Mieter legte Widerspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ein, indem er behauptete, es handle sich um Vorschäden.
- Das Gericht entschied, dass der Vermieter keinen Schadensersatzanspruch hat, da er nicht nachweisen konnte, dass die Schäden bei Übergabe noch nicht vorhanden waren.
- Es wurden keine Beweiserleichterungen für den Vermieter zugestanden.
- Die Aussagen der Zeugen waren für die Klägerin nicht zielführend, es gab keine klare Erinnerung an die Übergabe oder Rückgabe.
- Der Vollstreckungsbescheid wurde aufgehoben und die Klage abgewiesen.
- Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Das Urteil zeigt die Wichtigkeit von Übergabeprotokollen zur Beweislage bei Schadensersatzforderungen.
Mietwagenrecht: Herausforderung bei Schadensmeldungen und Haftung klären
Im Bereich des Mietwagenrechts stellt die Beschädigung eines Mietfahrzeugs eine häufige Streitfrage dar. Insbesondere die Schadensmeldung und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen sind für viele Mieter von entscheidender Bedeutung. Bei der Rückgabe eines Mietfahrzeugs gehen oft Fragen zur Beweislast und den Vertragsbedingungen auf, die für Schadensersatzansprüche relevant sind. Wenn ein Mietwagen beschädigt zurückgegeben wird, liegt es in der Verantwortung des Vermieters, nachzuweisen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist. Hierbei spielt die Dokumentation von Schäden sowie der Nachweis der Schadensursache eine zentrale Rolle. Die Haftung des Mieters wird oft mit den Mietwagenrichtlinien verknüpft, die die Bedingungen für die Nutzung und Rückgabe des Fahrzeugs festlegen. Mieter müssen auch die Reparaturkosten für Schäden berücksichtigen, während Vermieter die Mängelregistrierung und die schriftliche Bestätigung der Schadensmeldung sicherstellen sollten. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist eine klare Kommunikation zwischen beiden Parteien essenziell. In der Folge wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte einer Schadensmeldung bei einem Mietfahrzeug beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Vermieter unterliegt im Rechtsstreit um Mietwagenreparatur
Ein Vermieter von Mietwagen ist mit seiner Schadensersatzklage gegen einen Mieter vor dem Landgericht Lübeck gescheitert. Die Klägerin hatte vom Beklagten 5.521,22 Euro für Schäden an einem gemieteten Fahrzeug gefordert. Das Gericht hob einen zuvor erlassenen Vollstreckungsbescheid auf und wies die Klage ab.
Umstrittene Schäden am Mietwagen
Der Beklagte hatte am 19. Mai 2022 ein Fahrzeug bei der Klägerin angemietet. Bei der Rückgabe am 24. Mai 2022 wurden Schäden am Einstieg der rechten vorderen Seitentür sowie an der linken vorderen Stahlfelge festgestellt. Diese wurden im Rückgabeprotokoll dokumentiert….