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Rechtsanwälte Kotz GbR

Auffahrunfall in Anfahrtsphase bei Grünlicht und Abbremsen des Vorausfahrenden

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Ein Auffahrunfall an einer Kreuzung in S. sorgt für gerichtlichen Streit um die Ampelschaltung und die Schuldfrage. Während das Landgericht die Schuld zunächst zu gleichen Teilen verteilte, sah das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein den Auffahrenden zu 80% verantwortlich. Entscheidend war dabei die unklare Ampelsituation und die Beweislast beim Auffahrenden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 82/23 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin machte Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der durch ein Auffahren des Beklagtenfahrzeugs verursacht wurde.
  • Der Unfallhergang war zwischen den Parteien streitig, insbesondere über die Ampelschaltung und das Fahrverhalten der Zeugin K.
  • Das Landgericht entschied zunächst, dass beide Parteien zu gleichen Teilen für den Unfall verantwortlich seien.
  • Das Oberlandesgericht änderte dieses Urteil ab und sprach der Klägerin einen Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten als Gesamtschuldner zu.
  • Der Anspruch umfasst Reparaturkosten sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
  • Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen Klägerin und Beklagten in unterschiedlichem Verhältnis geteilt.
  • Die Entscheidung des Oberlandesgerichts basiert auf dem Vorwurf, dass der Beklagte zu 2) den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte.
  • Die Klägerin trug teilweise zur Unfallursache bei, indem die Zeugin ihr Fahrzeug abrupt abgebremst hatte.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, d.h., die Klägerin kann zunächst ihre Ansprüche durchsetzen, auch wenn noch Rechtsmittel eingelegt werden könnten.

Gerichtsurteil zum Auffahrunfall: Rechtliche Konsequenzen in der Anfahrtsphase

Auffahrunfälle sind im Straßenverkehr eine häufige Ursache für Schäden und Verletzungen. Besonders in der Anfahrtsphase, wenn das grüne Licht für die Verkehrsteilnehmer signalisiert, dass sie sich in Bewegung setzen können, kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich abgebremst wird, sind die nachfolgenden Fahrer oft nicht ausreichend auf diese unerwartete Situation vorbereitet. Die Rechtslage bei Auffahrunfällen kann dabei komplex sein und hängt maßgeblich von den Umstände der Verkehrssituation ab, einschließlich der Einhaltung von Verkehrsregeln und Fahrerpflichten. Im Falle eines Auffahrunfalls gilt es zu klären, warum es zu der Kollision gekommen ist und welche Unfallursachen ausschlaggebend waren. Wurde das grüne Licht vor dem Unfall beachtet und wie verhielten sich die Fahrer? Fragen zur Unfallverhütung und zum Fahrverhalten spielen hierbei eine zentrale Rolle, ebenso wie die Sammlung von Beweisen wie Zeugenberichte und die Polizei- und Unfallaufnahme. Schadensersatzforderungen und mögliche Versicherungsansprüche sind häufig das Ergebnis dieser Nebeneinanderstellung der Umstände, die zum Unfall führten. Ein aktuelles Gerichtsurteil bietet nun Einblicke in die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Auffahrunfalls in der Anfahrtsphase und beleuchtet die entscheidenden Punkte, die die Haftung und die Ansprüche der Beteiligten betreffen.

Der Fall vor Gericht


Auffahrunfall an Kreuzung: Streit um Ampelschaltung und Haftung

An einer Kreuzung in S. ereignete sich am 10. April 2021 ein Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Die Tochter der Klägerin, Zeugin K., fuhr mit dem BMW ihrer Mutter auf der E.-Straße in westlicher Richtung. An der Kreuzung zur S.-Straße hielt sie als erstes Fahrzeug an der Ampel….


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