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Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Gestattungsbeschluss über Installation einer elektrischen Ladestation-Wallbox

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Streit um Strom in der Tiefgarage! Ein Eigentümer wollte eine Ladestation für sein E-Auto installieren, doch die Auflagen der Eigentümergemeinschaft waren dem Landgericht Frankfurt zu lasch. Fehlende Vorgaben zu Fachbetrieb, Wartung und Versicherungsschutz führten zur Ungültigkeit des Beschlusses. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2-09 S 31/22 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin fechtete den Beschluss der Eigentümerversammlung an, der einem Miteigentümer die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage erlaubte.
  • Die Eigentümerversammlung legte Auflagen fest, wonach der Miteigentümer die Kosten der Installation und Wartung selbst tragen und die Ladestation an den privaten Stromzähler anschließen muss.
  • Die Klägerin kritisierte die Auflagen als unzureichend und argumentierte, dass es keinen generellen Anspruch auf fachgerechte Installation und Wartung durch zertifizierte Fachbetriebe gibt.
  • Zudem bemängelte die Klägerin, dass die Haftungsfragen bei Beschädigungen am Gebäude nicht geklärt sind und der Brandschutz insgesamt berücksichtigt werden muss.
  • Das Landgericht Frankfurt hob das Urteil des Amtsgerichts auf und erklärte den Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig.
  • Die Entscheidung des Gerichts basiert darauf, dass die Auflagen des Beschlusses nicht ausreichend waren, um den Schutz der gesamten Eigentümergemeinschaft sicherzustellen.
  • Durch die Entscheidung werden zukünftige Beschlüsse zur Installation von Ladestationen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen voraussichtlich strenger reguliert.
  • Die Revision wurde zugelassen, sodass der Fall möglicherweise eine höhere juristische Instanz beschäftigen könnte.
  • Eigentümer in Gemeinschaftseigentum sollten sich über ihre Rechte und möglichen Pflichten bei Installationen in Gemeinschaftsbereichen informieren.

Urteil zur Genehmigung von Wallboxen: Rechte der Eigentümergemeinschaft im Fokus

Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Elektrofahrzeug und benötigen dafür geeignete Stromladepunkte. Eine häufige Herausforderung, mit der Eigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen konfrontiert sind, ist die Genehmigung von Ladesäulen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Hierbei stellt der Gestattungsbeschluss für eine elektrische Ladestation, auch bekannt als Wallbox, eine zentrale Rolle dar. Mietrechtliche Aspekte und die Rechte der Miteigentümer müssen sorgfältig abgewogen werden, wenn es um den Antrag auf Genehmigung für die Installation einer Ladestation geht. Die Eigentümergemeinschaft hat dabei die Verantwortung, im besten Interesse aller Mitglieder zu entscheiden, wobei nachhaltige Energie und die Weiterentwicklung der Urbanität immer stärker in den Fokus rücken. Die Förderung von E-Mobilität ist nicht nur ein Trend, sondern ein essentieller Schritt für eine nachhaltige Zukunft, der auch das Potenzial hat, den Wert von Immobilien positiv zu beeinflussen. In diesem Kontext wird ein aktuelles Urteil beleuchtet, das sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen bei der Genehmigung von Wallboxen in Eigentümergemeinschaften beschäftigt….


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