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Versteckte Mängel in der Mietwohnung – Was können Mieter tun?

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Der Einzug in eine neue Wohnung soll der Beginn eines neuen Lebensabschnitts sein, voller Vorfreude und Optimismus. Doch was passiert, wenn sich hinter frisch gestrichenen Wänden und neuen Bodenbelägen versteckte Mängel verbergen? Plötzlich tropft es von der Decke, Schimmel breitet sich aus oder die Heizung streikt. Als Mieter steht man dann vor vielen Fragen: Was genau sind versteckte Mängel? Welche Rechte habe ich und wie gehe ich am besten vor? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema versteckte Mängel in der Mietwohnung, klärt wichtige rechtliche Fragen und liefert Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Ihrem Vermieter. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte wahren und im Streitfall erfolgreich Ihre Interessen durchsetzen können. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Versteckte Mängel sind solche, die bei der Wohnungsübergabe für den Mieter nicht erkennbar waren, wie Schimmel oder defekte Leitungen. Vermieterpflicht: Der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Dies gilt auch für versteckte Mängel. Mängelanzeige: Mieter müssen versteckte Mängel unverzüglich schriftlich melden, um ihre Rechte zu wahren. Mietminderung ist möglich, wenn ein versteckter Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Dokumentation des Mangels ist wichtig. Fotos, schriftliche Aufzeichnungen und Zeugenaussagen sichern Beweise. Mängelbeseitigung: Der Vermieter ist verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Selbstvornahme: Mieter dürfen bei Untätigkeit des Vermieters den Mangel auf dessen Kosten selbst beheben lassen. Beweislast: Der Mieter muss das Vorliegen des Mangels nachweisen, insbesondere bei verdeckten Mängeln.


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