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Unfall von zwei Fahrzeugen desselben Unternehmens miteinander – Haftung

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Tragischer Busunfall auf der S.-Straße: Ein Busfahrer erleidet bei einer Frontalkollision mit einem Kollegen schwere Verletzungen und scheitert mit seiner Klage auf Schadensersatz. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage ab, da der Unfall als betriebliches Risiko eingestuft wurde und somit die Haftung des Arbeitgebers entfällt. Der Kläger muss nun auch die Kosten des Verfahrens tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 8286/21z | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es handelt sich um einen Verkehrsunfall, bei dem zwei Omnibusse kollidierten, was zu zahlreichen Verletzungen, auch beim Kläger, führte.
  • Der Kläger forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund der erlittenen Verletzungen und bleibenden Beeinträchtigungen.
  • Die Beklagte ist Halterin der Omnibusse und die Fahrer sind bei ihr angestellt; beide Busse waren haftpflichtversichert.
  • Die Schwierigkeit bestand darin, zu klären, ob die Beklagten für die entstandenen Schäden haften müssen.
  • Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz hat.
  • Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass keine ausreichende Haftung der Beklagten gegeben war.
  • Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen, was auch finanzielle Auswirkungen für ihn hat.
  • Dieses Urteil zeigt, wie komplex und schwierig die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein kann, insbesondere wenn es um die Frage der Haftung geht.

Fahrzeugunfall im Unternehmen: Gerichtsurteil zur Haftung und Schadensregulierung

Ein Fahrzeugunfall zwischen zwei Fahrzeugen desselben Unternehmens wirft oftmals komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Haftungsfrage. Im Verkehrsrecht ist es entscheidend zu klären, wer für den entstanden Schaden verantwortlich ist und welche Schadensregulierungsmöglichkeiten bestehen. Bei Kollisionen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter die Fahrereinschätzung und die Unfallaufnahme. Auch interne Richtlinien des Unternehmens sowie der Versicherungsschutz können die Verantwortlichkeit der beteiligten Parteien beeinflussen. Zusätzlich ist zu beachten, dass Betriebsunfälle besondere rechtliche Rahmenbedingungen aufweisen. Diese betreffen nicht nur die Mitarbeitersicherheit, sondern auch die Unternehmenshaftung. Die Frage der Mithaftung tritt häufig auf, insbesondere wenn Fahrereinschätzungen oder das Fahrertraining in den Vordergrund rücken. Unfallanalytik und Unfallbericht sind essenziell, um die genauen Umstände des Vorfalls zu klären und präventive Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher betrachtet, der diese Aspekte beleuchtet und die Ergebnisse eines jüngsten Gerichtsentscheids zu dieser Thematik zusammenfasst und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Busunfall auf S.-Straße: Gericht weist Klage auf Schadensersatz ab

Bei einem tragischen Busunfall auf der S.-Straße zwischen Z. und A. am 15. November 2018 kollidierten zwei Omnibusse frontal miteinander. Der Fahrer eines der Busse, der Kläger, erlitt dabei schwere Verletzungen und klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Halterin der Busse und deren Versicherung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun die Klage abgewiesen.

Unfallhergang und Verletzungen des Klägers

Der Unfall ereignete sich, als der entgegenkommende Busfahrer, Herr G. R., vermutlich aufgrund eines Herzinfarkts in einer Rechtskurve kontinuierlich auf die Gegenfahrbahn geriet….


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