Gebrauchtwagenkauf: So setzen Sie Ihre Rechte bei Mängeln durch!
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Gebrauchten! Doch die Freude über den Autokauf kann schnell verfliegen, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug versteckte Mängel aufweist. Rost unter dem Lack, ein defekter Motor oder manipulierte Kilometerstände können zu teuren Reparaturen und viel Ärger führen.
Doch was viele Käufer nicht wissen: Das Gesetz bietet Ihnen umfassende Rechte, um sich vor solchen Fallen zu schützen. Dieser Artikel informiert Sie über die wichtigsten rechtlichen Aspekte beim Gebrauchtwagenkauf und zeigt Ihnen, wie Sie im Falle eines Mangels Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer durchsetzen können.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Versteckte Mängel: Diese werden beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht sofort sichtbar und stellen die Käufer vor rechtliche Herausforderungen.
Gesetzliche Grundlage: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Käufer umfassende Gewährleistungsrechte, die in den §§ 437 ff. festgelegt sind.
Nacherfüllung: Der primäre Anspruch des Käufers ist die Nacherfüllung, was bedeutet, dass der Verkäufer den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern muss.
Beweislast: Bei versteckten Mängeln, die innerhalb eines Jahres nach Übergabe entdeckt werden, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits bei der Übergabe vorhanden war.
Fristsetzung: Der Käufer muss den Mangel dem Verkäufer anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
Rechte des Käufers: Der Käufer kann zwischen Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Zudem kann er eine Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Einordnung als versteckt oder offensichtlich: Diese Einordnung beeinflusst die Handlungsmöglichkeiten des Käufers und die Beweislast im mög[…]