Zurück in den Job nach der Babypause: So meistern Sie den Wiedereinstieg mit Rechtssicherheit! Die ersten Schritte, das erste Lachen, die schlaflosen Nächte – die Zeit mit Ihrem Baby ist einfach magisch. Doch irgendwann kommt der Moment, an dem Sie sich fragen: Wie geht es beruflich weiter? Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ein großer Schritt, der oft mit Unsicherheiten und vielen Fragen verbunden ist. Kann ich an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren? Welche Möglichkeiten habe ich zur Teilzeit? Und wie lange bin ich eigentlich noch vor Kündigung geschützt? Keine Sorge, Sie sind nicht allein! Dieser Artikel nimmt Sie an die Hand und klärt Sie umfassend über Ihre Rechte auf. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, welche gesetzlichen Regelungen für Sie gelten und wie Sie diese für einen erfolgreichen Wiedereinstieg nutzen können. (Symbolfoto: Flux gen.) Hier erfahren Sie alles Wichtige zu: Rückkehrrecht: Anspruch auf den alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz Teilzeit und flexible Arbeitszeiten: Gestalten Sie Ihren Arbeitsalltag flexibel und familienfreundlich. Kündigungsschutz: So sind Sie während und nach der Elternzeit abgesichert. Stufenweise Wiedereingliederung: Starten Sie sanft und stressfrei in den Job zurück. Weiterbildung und berufliche Entwicklung: Bleiben Sie fachlich am Ball und sichern Sie Ihre Karrierechancen. Mit diesem Wissen gewinnen Sie Rechtssicherheit und können selbstbewusst mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Starten Sie gut vorbereitet in Ihr berufliches Comeback und meistern Sie den Spagat zwischen Familie und Beruf!
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: 6 A 3032/20.A – Beschluss vom 07.12.2020 Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Gründe Der Berufungszulassungsantrag ist unbegründet. Die Berufung ist nicht gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 […]