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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Ein ehemaliger Dachdecker scheiterte vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit dem Versuch, seine Bandscheibenerkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Obwohl er jahrelang schwere Lasten trug, sah das Gericht keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen seiner Arbeit und dem Bandscheibenvorfall. Die Richter betonten, dass Bandscheibenleiden oft auch ohne berufliche Belastung auftreten. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 U 166/19 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft die Anerkennung einer Berufskrankheit in Form von bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch schweres Heben oder Tragen über einen längeren Zeitraum.
  • Der Kläger war als Dachdecker und Friedhofsarbeiter tätig und beantragt die Anerkennung seiner Erkrankung als Berufskrankheit.
  • Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob die beruflichen Belastungen einen ursächlichen Zusammenhang mit der Wirbelsäulenerkrankung haben.
  • Schwierigkeiten ergaben sich aus der komplexen Berechnung der Belastungsdosis und der Frage, ob Arbeitsbelastungen jeden Tag in Schichtzeiten über mehrere Jahre vorhanden waren.
  • Das Gericht stellte fest, dass die erforderliche Mindestgesamtdosis für berufliche Belastungen nach dem Mainz-Dortmunder Dosismodell nicht erreicht wurde.
  • Die monosegmentale Bandscheibenerkrankung des Klägers wurde nicht als altersuntypisch angesehen, was gegen einen wesentlichen ursächlichen Zusammenhang spricht.
  • Hinzuziehung von Sachverständigen erbrachte keine ausreichenden Beweise für die berufliche Verursachung aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen Ende der versicherten Tätigkeit und Auftreten der Krankheit.
  • Die Berufung der Beklagten war erfolgreich, die Klage des Klägers wurde abgewiesen.
  • Änderung der Regelungen bezüglich des Unterlassungszwangs zum 01. Januar 2021 hat auf diesen Fall keine Auswirkungen.
  • Die Revision wurde zugelassen, da grundlegende Fragen zur Bewertung hoher Belastungsspitzen in Bezug auf Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule im Raum stehen.

Gerichtsurteil zu Unfallversicherung: Ansprüche bei Bandscheibenschäden klären

Unfallversicherungen bieten finanziellen Schutz gegen unerwartete Ereignisse, die zu körperlichen Schäden führen können. Besonders häufig treten Rückenverletzungen auf, die oft auf Bandscheibenschäden der Lendenwirbelsäule zurückzuführen sind. Solche Verletzungen können nicht nur akute Schmerzen verursachen, sondern auch langwierige Gesundheitsprobleme und damit verbundene Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Daher ist es wichtig, die Bedingungen der Versicherungspolice zu kennen, um im Fall eines Unfalls oder einer Erkrankung die richtigen Versicherungsansprüche geltend zu machen. Die Beurteilung der Leistungsansprüche bei bandscheibenbedingten Erkrankungen erfordert ein gründliches Verständnis von präventiven Maßnahmen, Rehabilitationsmaßnahmen und den damit verbundenen Behandlungskosten. Der Heilungsprozess kann durch verschiedene Therapien, wie etwa Krankengymnastik oder Arztbesuche bei Orthopäden, unterstützt werden. Darüber hinaus können Risikofaktoren wie unzureichende Gesundheitsvorsorge oder physische Überlastung den Verlauf der Symptome und den Erfolg der Behandlung beeinflussen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher erläutert und analysiert, der sich mit den Unfallfolgen und den Herausforderungen bei der Durchsetzung von Versicherungsschutz bei Bandscheibenschäden befasst….


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