Eine Frau, bereits mehrfach wegen Diebstahls verurteilt, muss nun doch ins Gefängnis. Das Kammergericht Berlin bestätigte den Widerruf ihrer Bewährung, da sie während der Bewährungszeit erneut straffällig geworden war – unter anderem wegen eines Diebstahls von Lebensmitteln im Wert von 4,68 Euro. Mildernde Umstände wie ihre erneute Mutterschaft erkannte das Gericht nicht an. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ws 1/23 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Verurteilte wurde wegen mehrfachen Diebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu mehreren Freiheitsstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
- Während der Bewährungszeit beging sie erneut Straftaten, darunter Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
- Das Gericht entschied, die Bewährung zu widerrufen, da die Verurteilte die Erwartungen nicht erfüllte, sich gesetzestreu zu verhalten.
- Der Widerruf der Bewährung basiert darauf, dass die neuen Straftaten deutlich machen, dass die Begünstigung der Straffreiheit nicht erfüllt wurde.
- Das Gericht bewertete, dass mildere Maßnahmen wie eine Verlängerung der Bewährungszeit nicht ausreichen würden.
- Der Anspruch der Verurteilten, die Haft habe ihm eine lehrreiche Wirkung gezeigt, war nicht überzeugend.
- Das Gericht nahm an, dass ihre Bereitschaft zur Therapie nicht ausreichend ernsthaft ist, um eine günstige Prognose zu rechtfertigen.
- Die Sorge um die Kinder der Verurteilten wurde als unzureichend betrachtet, um von zukünftigen Straftaten abzuhalten.
- Das Gericht stellte fest, dass eine mündliche Anhörung der Verurteilten nicht notwendig war.
- Die Verurteilte muss die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels tragen.
Bewährungsstrafen im Fokus: Risiken und Chancen der Strafaussetzung
Die Strafaussetzung zur Bewährung stellt eine wichtige Regelung im deutschen Strafrecht dar und bietet straffällig gewordenen Personen die Möglichkeit, ihre Strafe unter bestimmten Voraussetzungen zu umgehen. Anstelle einer Haftstrafe kann das Gericht eine Bewährungsstrafe verhängen, die die Resozialisierung des Täters unterstützen soll. Dabei erhält der Verurteilte die Chance, sich in die Gesellschaft reintegrieren, ohne sofort an die strengen Bedingungen des Gefängnislebens gebunden zu sein. Um sicherzustellen, dass diese Wiedereingliederung gelingt, sind Bewährungsauflagen vorgesehen, die der Verurteilte einhalten muss. Der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung kann jedoch schwerwiegende Folgen für den Betroffenen haben. Wenn der Verurteilte die festgelegten Auflagen nicht erfüllt oder rückfällig wird, kann das Gericht entscheiden, die Bewährung aufzuheben und die ursprünglich verhängte Strafe vollstrecken. In dieser komplexen Materie spielen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewahrung und die Entscheidungsfindung des Richters eine entscheidende Rolle. Die folgende Analyse eines konkreten Falls gibt Aufschluss über die praktischen Auswirkungen dieser Regelungen und die damit verbundenen Rechtsfolgen.
Der Fall vor Gericht
Bewährungswiderruf nach mehrfacher Straffälligkeit
Das Kammergericht Berlin hat die sofortige Beschwerde einer Verurteilten gegen den Widerruf ihrer Bewährung verworfen. Die Frau war vom Amtsgericht Düsseldorf im Januar 2018 wegen zweifachen Diebstahls zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im August 2019 wurde diese mit anderen Strafen zu einer achtmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe zusammengefasst, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt….