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Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Folge eines Arbeitsunfalls

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Ein Sichtprüfer kämpft nach zwei Arbeitsunfällen mit Türverletzungen um Verletztengeld, doch Gutachter und Gericht sehen keine dauerhaften Unfallfolgen und eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit. Der Kläger beklagt psychische Probleme und eine posttraumatische Belastungsstörung, die jedoch laut Gericht nicht auf die Unfälle zurückzuführen sind. Nun muss das Landessozialgericht Hamburg entscheiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 28/21 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht behandelte den Anspruch eines Klägers auf Verletztengeld und Verletztenrente nach zwei Arbeitsunfällen im Jahr 2008.
  • Der Kläger erlitt bei den Unfällen eine Halswirbelsäulenprellung und eine Schädelprellung.
  • Durch umfangreiche Gutachten wurde festgestellt, dass keine dauerhaften körperlichen oder psychischen Schäden durch die Unfälle entstanden sind.
  • Das Gericht entschied, dass keine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, die einen Rentenanspruch begründen könnte.
  • Eine posttraumatische Belastungsstörung konnte vom Gericht aufgrund fehlender objektiver Anhaltspunkte ausgeschlossen werden.
  • Die diagnostizierten psychischen Beschwerden des Klägers wurden als unfallunabhängig eingestuft.
  • Alle bisherigen, auf die Unfälle bezogenen Entscheidungen wurden von den vorinstanzlichen Gerichten bestätigt.
  • Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen und die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
  • Eine Revision wurde nicht zugelassen, da keine grundlegenden rechtlichen Fragen betroffen sind.

Gerichtsurteil zur Anerkennung von PTBS nach Arbeitsunfall: Rechte und Ansprüche

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine ernstzunehmende psychische Erkrankung, die nach extrem belastenden Ereignissen, wie etwa Arbeitsunfällen, auftreten kann. Menschen, die an PTBS leiden, erfahren häufig schwere Symptome wie Angst, Flashbacks und emotionale Taubheit, die ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Die Anerkennung einer PTBS als Folge eines Arbeitsunfalls ist von großer Bedeutung, da sie nicht nur die medizinische Versorgung, wie Psychotherapie und Rehabilitation nach Trauma, beeinflusst, sondern auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Schadensersatz und beruflicher sowie sozialer Absicherung aufwirft. Im Arbeitsrecht hat die betriebliche Verantwortung in Fällen von psychischen Erkrankungen, die durch Arbeitsunfälle verursacht wurden, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hierbei sind medizinische Gutachten entscheidend, um die ursächliche Verbindung zwischen dem Unfall und der nachfolgenden PTBS zu belegen. Betroffene können in der Regel Anspruch auf Entschädigungen und soziale Leistungen geltend machen, um ihre Belastungen zu mindern und eine Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Anhand eines konkret vorliegenden Urteils wird im Folgenden beleuchtet, wie Gerichte bei der Anerkennung von PTBS nach einem Arbeitsunfall entscheiden und welche rechtlichen Schritte Betroffene in solchen Fällen ergreifen können.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsunfälle führen nicht zu rentenberechtigender Minderung der Erwerbsfähigkeit

Das Landessozialgericht Hamburg hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der nach zwei Arbeitsunfällen Anspruch auf Verletztengeld geltend machte. Der 1964 geborene Mann erlitt als Sichtprüfer bei der Firma B. in A. am 30. Januar 2008 eine Halswirbelsäulenprellung, als ihm eine Schutztür gegen den Hals schlug. Am 6….


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