Ein Grundstückseigentümer aus E. blitzte vor dem Landgericht Aachen mit seiner Klage auf einen kostenlosen Glasfaseranschluss ab. Obwohl ihm ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen eines Förderprogramms den Anschluss zunächst zugesagt hatte, verweigerte es später die Leistung. Das Gericht sah keinen rechtlichen Anspruch des Klägers auf den Anschluss, da weder ein wirksamer Vertrag vorlag noch der Fördervertrag ihm einen Anspruch gewährte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 411/22 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger klagte auf einen kostenlosen Glasfaseranschluss für sein Grundstück, das angeblich förderfähig ist.
- Das Gericht wies die Klage ab, da kein rechtlicher Anspruch auf den Anschluss besteht.
- Der Kläger argumentierte, dass ein Werkvertrag geschlossen wurde, doch das Gericht sah darin keinen Werkvertrag, da keine Vergütung vereinbart war.
- Ein unentgeltlicher Auftrag, wie vom Kläger angenommen, kann jederzeit gekündigt werden, was die Beklagte auch getan hat.
- Die Förderfähigkeit des Grundstücks wurde aufgrund fehlerhafter Angaben in Frage gestellt, was das Gericht jedoch nicht weiter prüfte.
- Der Kooperationsvertrag zwischen Kreis Düren und der Beklagten begründete ebenfalls keinen Anspruch des Klägers.
- Der Schutz für Dritte im Vertrag bezog sich nur auf Obhutspflichten, nicht jedoch auf einen Anspruch auf Hauptleistungen.
- Ein Vertrag zugunsten Dritter wurde nicht nachgewiesen, da dem Gericht keine konkrete Drittbegünstigungsabrede vorlag.
- Der Kläger konnte den Kooperationsvertrag nicht vorlegen, und das Gericht verweigerte die Vorlageaufforderung hinsichtlich des Vertrags an die Beklagte.
- Das Urteil betonte die Untrennbarkeit der Vertragsbeziehungen zwischen den Hauptparteien, ohne Beeinflussung durch Außenstehende.
Anspruch auf Glasfaseranschluss: Rechte und Urteile im Breitbandausbau verstehen
Der Anspruch auf einen Glasfaseranschluss wird zunehmend zu einem zentralen Thema in der Diskussion um digitale Infrastruktur und Breitbandausbau. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung spielt eine schnelle Internetverbindung nicht nur für private Haushalte eine entscheidende Rolle, sondern auch für Unternehmen, die auf zuverlässige Telekommunikationsdienste angewiesen sind. Glasfaseranbindungen bieten hohe Datenübertragungsraten und sind ein wichtiger Schritt, um die Internetgeschwindigkeit in ländlichen und städtischen Gebieten zu erhöhen. Bei der Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen sind jedoch oft technische und wirtschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, die die Umsetzung von Ausbauprojekten behindern. Staatliche Förderungen sowie private Infrastrukturinvestitionen sind essentielle Faktoren, die den Breitbandausbau vorantreiben können. Viele Privatpersonen fragen sich, welche Kundenrechte und Ansprüche sie in Bezug auf die Bereitstellung eines Anschlusses haben. Insbesondere im Rahmen von Providerwechseln oder bei unzureichender Netzabdeckung ist es von Bedeutung zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um einen zuverlässig funktionierenden Internetzugang zu erhalten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der das Thema Anspruch auf Herstellung eines Glasfaseranschlusses behandelt und dessen rechtliche Aspekte analysiert….