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Sachmängelhaftung: Rechte des Käufers bei Mängeln

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Mangelhafte Produkte? Diese Ansprüche haben Sie!
Kennen Sie das? Sie haben sich etwas Neues gegönnt und schon nach kurzer Zeit macht das Produkt Probleme. Doch keine Sorge! Das Gesetz steht auf Ihrer Seite. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Rechte bei Sachmängeln: Was ist ein Sachmangel überhaupt? Welche Ansprüche haben Sie als Käufer? Wie lange können Sie Mängel reklamieren und was müssen Sie dabei beachten? Wir liefern Ihnen verständliche Erklärungen, praxisnahe Beispiele und konkrete Handlungsempfehlungen, damit Sie im Falle eines Mangels richtig vorgehen und Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können.

(Symbolfoto: Ideogram gen.)


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die gekaufte Sache nicht die vereinbarten oder üblicherweise zu erwartenden Eigenschaften aufweist.
Das BGB regelt die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern bei Mängeln im Kaufrecht.
Beispiele für Sachmängel sind defekte Smartphone-Akkus oder Kleidung, die beim Waschen einläuft.
Arten von Sachmängeln umfassen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, fehlende Eignung für den üblichen Gebrauch und Montagefehler.
Geringfügige Abweichungen oder normale Abnutzungserscheinungen stellen in der Regel keinen Sachmangel dar.
Ein Rechtsmangel bezieht sich auf die rechtliche Situation der Kaufsache und unterscheidet sich vom Sachmangel.
Die Unterscheidung zwischen Sach- und Rechtsmängeln ist wichtig für die Gewährleistungsrechte des Käufers.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Käufers sind im BGB verankert und bieten verschiedene Ansprüche bei Sachmängeln.


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