Ein Vater sorgte für einen Eklat im Gerichtssaal, als er während der Urteilsverkündung gegen seinen Sohn lautstark protestierte und die Glaubwürdigkeit des Gerichts und der Nebenklägerin anzweifelte. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte nun die Rechtmäßigkeit des daraufhin verhängten Ordnungsgeldes in Höhe von 300 Euro. Obwohl der Mann den Richter mehrfach unterbrochen und Unruhe in den Saal gebracht hatte, sah das Gericht in seinem Verhalten eine strafwürdige „Ungebühr“. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ws 379/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Beschwerdeführer beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, nachdem er die Frist zur Einlegung der Beschwerde verpasst hatte. Ursache für die Fristversäumnis war mangelnde Belehrung über die Frist zur Einlegung der Beschwerde. Während der Urteilsbegründung unterbrach der Beschwerdeführer den vorsitzenden Richter und wurde daraufhin mit einem Ordnungsgeld belegt. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass ihm das Ordnungsgeld zu Unrecht aufgelegt worden sei und es unverhältnismäßig erscheine. Das Gericht wies die Beschwerde als unbegründet zurück, obwohl Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wurde. Das Ordnungsgeld wurde als angemessen angesehen, da der Beschwerdeführer in einem emotionalen Zustand handelte und die Situation deeskaliert werden musste. Die Entscheidung bedeutet, dass die ersten Verurteilungen aufgrund von Verfahrensfehlern nicht aufgehoben werden, da die Beschwerde nicht erfolgreich war. Die Gewährung der Wiedereinsetzung hat jedoch einen formalen Schritt ermöglicht, aber ohne Erfolg für die Kernbeschwerde. Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der ordnungsgemäßen Belehrung über Fristen in rechtlichen Verfahren. Dieser Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen des Verhaltens von Zuschauern im Gerichtssaal. Ordnungsgeld im Strafverfahren: Rechtsfolgen und ein prägnanter Fallbericht Im deutschen Strafve
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Gießen – Az.: 1 Ca 171/20 – Urteil vom 04.06.2021 Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein dem Zeugnis vom 30. September 2020 entsprechendes Zeugnis zu erteilen, jedoch mit der Maßgabe, dass sich die Namensangabe sowie die Unterschrift des Geschäftsführers … linksbündig befindet. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu […]