Fliesen-Frust statt feuchter Wände: Eine Hamburger Wohnungseigentümerin scheiterte vor Gericht mit ihrer Klage gegen die WEG, die sich weigerte, einen vermeintlichen Wasserschaden in ihrem Badezimmer genauer zu untersuchen. Obwohl die Fliesen sich nach außen wölbten, konnte kein Feuchtigkeitsschaden nachgewiesen werden – die WEG sah daher keinen Handlungsbedarf und bekam Recht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 980b C 22/23 WEG | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat die Klage der Eigentümerin aufgrund eines Wasserschadens abgewiesen. Die Klägerin fordert die Prüfung eines Schadens, der angeblich von einer darüber liegenden Wohnung verursacht wurde. Im Rahmen des Verfahrens wurden fachliche Gutachten eingeholt, die einen Wasserschaden nicht eindeutig nachweisen konnten. Es wurde festgestellt, dass die Verantwortung für die Schäden nicht ausreichend belegt war. Die Entscheidung besagt, dass die Klägerin die gesamten Kosten des Verfahrens tragen muss. Die Klägerin hat die Möglichkeit, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung zu stoppen. Das Gericht lehnte es ab, den Versicherungsfall zu anerkennen, da nicht klar war, dass die Schäden aus dem Gemeinschaftseigentum resultieren. Es wurde betont, dass die Klägerin in der Verantwortung steht, gegebenenfalls ein eigenes Gutachten zu beauftragen. Die Entscheidung kann Auswirkungen auf zukünftige Ansprüche der Klägerin gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft haben. Die rechtlichen und finanziellen Unsicherheiten bezüglich solcher Wasserschäden bleiben für die Eigentümergemeinschaft bestehen. Der Fall vor Gericht Gerichtsentscheid: Wohnungseigentümerin scheitert mit Klage auf Untersuchung von Wasserschaden In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg die Kl
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de LG Lüneburg, Az: 5 O 353/14, Urteil vom 04.08.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen nicht durchgeführter […]