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Überzeugung des Gerichts allein durch Parteianhörung?

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Vermieter will Miete für nicht übergebene Wohnung – Gericht pfeift ihn zurück! Mieter müssen nicht zahlen, wenn ihnen die Wohnung vorenthalten wird, so das klare Urteil. Selbst ein heimlich mitgehörtes Telefonat konnte dem Vermieter nicht helfen, da das Gericht den Schutz der Privatsphäre höher gewichtete. Zum vorliegenden Urteil Az.: A 61 S 37/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Rechtsstreit betraf die Mietzahlung für Wohnraum, wobei der Vermieter die Mietsache nicht wie vereinbart übergeben hatte. Das Landgericht Konstanz wies die Berufung des Klägers zurück, da der klägerische Anspruch unbegründet war. Der Vermieter hatte die Übergabe der Wohnung am vereinbarten Mietbeginn nicht vollzogen, was eine Zahlungspflicht ausschloss. Es wurde festgestellt, dass der Mieter nicht im Annahmeverzug war und nicht überwiegend für die unterbliebene Übergabe verantwortlich war. Das Gericht entschied, dass die Klärung der Umstände durch persönliche Anhörung der Parteien ausschlaggebend war. Der Kläger hatte vorher geäußert, die Übergabe aufgrund finanzieller Schwierigkeiten der Mieter einstellen zu wollen. Die Entscheidung bedeutet, dass Vermieter für die Übergabe der Mietsache verantwortlich sind und die Zahlungspflicht bei Nichterfüllung entfällt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Entscheidung schnell umgesetzt werden kann. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt, was eine finanzielle Belastung für ihn darstellt. Die Revision wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass das Urteil rechtskräftig ist. Gerichtliche Überzeugung und Parteianhörung: Ein Fallbeispiel im Verfahrensrecht Im deutschen Rechtssystem spielen die gerichtlichen


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