Wegen eines vermeintlichen Brandgeruchs in seiner Wohnung alarmierte ein Mieter in Köpenick einen Elektriker – doch der fand keinen Defekt. Nun stritt der Mieter vor Gericht mit seinem Vermieter über die Rechnung von 131,50 Euro. Das Amtsgericht Köpenick entschied zugunsten des Mieters: Er muss die Kosten für den Elektriker nicht tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 C 284/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger forderte eine Zahlung wegen eines als unberechtigt angesehenen Diagnoseeinsatzes in einer Mietwohnung. Es wurde entschieden, dass der Beklagte keine Pflichtverletzung begangen hat, die zur Zahlung des Betrages führte. Der Gerichtsbeschluss hebt hervor, dass keine anspruchsbegründenden Voraussetzungen vorliegen. Die Klage wurde als unbegründet angesehen, da der Kläger keinen gültigen Anspruch auf den geforderten Betrag darlegen konnte. Der Beklagte war nicht für die entstandenen Kosten verantwortlich, da die Inanspruchnahme der Firma M### nicht durch ihn verursacht wurde. Das Gericht stellte klar, dass eine Pflichtverletzung nur vorliegt, wenn eine objektive Überprüfung des Verhaltens gegenüber dem Schuldner nicht erfüllt wurde. Es wurde zudem betont, dass die rechtlichen Grundlagen für Schadenersatz nicht gegeben sind. Der Beschluss des Gerichts ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Kläger dennoch eine Möglichkeit hat, den Rechtsstreit fortzusetzen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige ähnliche Fälle, insbesondere bezüglich der Haftung für Dienstleistungsgebühren ohne berechtigten Anspruch. Der Gerichtshof hat die Zulassung einer Berufung abgelehnt, was die Entscheidung rechtskräftig macht. Mietrechtliche Pflichten: Schmorgeruch und die Kostenfrage für Mieter Wenn ein Mieter in seiner Wohnung mit einem Schmorgeruch konfrontiert wird, können verschiedene Ursachen hinter diesem Problem stecken. Es könnte sich um einen technischen Defekt han
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OVG Lüneburg – Az.: 14 LA 87/22 – Beschluss vom 08.04.2022 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück – 4. Kammer (Einzelrichter) – vom 16. November 2020 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Kläger wendet […]