Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ladungssicherungsmittel nicht ordnungsgemäß (VDI-richtlinienkonform) eingesetzt

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein LKW-Fahrer in Dortmund sorgte für Aufsehen, als er bei einer Polizeikontrolle ohne die vorgeschriebene Brille und Zulassungsbescheinigung unterwegs war. Obwohl die Beamten zunächst auch die Ladungssicherung beanstandeten, entlastete ein Sachverständiger den Fahrer in diesem Punkt und bescheinigte eine ausreichende Sicherung von Radlader, Bagger und Schilderfüßen. Das Gericht verurteilte den Fahrer schließlich zu einer geringen Geldbuße von 30 Euro. Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi-257 Js 630/24 -58/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Betroffene wurde verurteilt, weil er wichtige Fahrzeugunterlagen nicht dabei hatte und eine vorgeschriebene Brille nicht mitführte. Bei einer Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass mehrere sicherheitsrelevante Vorschriften nicht eingehalten wurden. Der Betroffene war kraftfahrerisch unbescholten und hatte keine Vorstrafen. Trotz der Mängel wurde festgestellt, dass das Fahrzeug in einem bestimmten Maße noch verkehrssicher war. Es gab Mängel bei der Ladungssicherung, die jedoch nicht zu einem sofortigen Sicherheitsrisiko führten. Die Zulassungsbescheinigung und das Brillenmitführen waren Pflichtverstöße, die nicht angemessen berücksichtigt wurden. Das Gericht entschied, dass die fehlende Brille und die Zulassungsbescheinigung eine finanzielle Strafe zur Folge haben sollten. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf eine klare Verletzung von Vorschriften zur Verkehrssicherheit. Die verhängte Geldbuße ist ein Zeichen für die Wichtigkeit von Regelkonformität im Straßenverkehr. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass auch kleinere Verstöße gegen Vorschriften rechtliche Konsequenzen haben können. Haftungsrisiken durch mangelhafte Ladungssicherung: Ein Fallbeispiel Die ordnungsgemäße Ladungssicherung ist ein zentraler Aspekt im Transportwesen, um sowohl die Sicherheit der Transportmittel als auch der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährl


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv