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Geh- und Fahrrecht – behördliche Nutzungsuntersagung – Beseitigungsanspruch

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Parkhaus-Streit vor Gericht: Wenn eine behördliche Verfügung den Weg nach Hause versperrt, kann das für betroffene Eigentümer zum Albtraum werden. Eine Stuttgarter Miteigentümerin kämpfte erfolgreich um ihr Recht auf Zufahrt zu ihrem Grundstück – und das Gericht sprach ein Machtwort. Zum vorliegenden Urteil Az.: 53 O 80/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin verlangt Zugang zu einem Geh- und Fahrrecht, das im Grundbuch für ihr Grundstück eingetragen ist. Die Beklagte ist Teil einer Eigentümergemeinschaft, die durch eine behördliche Verfügung die Nutzung eines Parkhauses untersagt hat. Die Klägerin benötigt diesen Zugang, um Abstellflächen für Fahrzeuge auf ihrem Grundstück zu erreichen. Das Gericht hat entschieden, dass die Beklagte der Klägerin die Nutzung des Geh- und Fahrrechts ermöglichen muss. Die Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, die Erreichbarkeit des Grundstücks der Klägerin wiederherzustellen. Die Kosten des Verfahrens muss die Beklagte tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, sofern bestimmte Sicherheitsleistungen erbracht werden. Der Streitwert wurde durch das Gericht festgelegt. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle von Grunddienstbarkeiten und Nachbarrechten haben. Die Klägerin gewinnt durch das Urteil rechtliche Sicherheit bezüglich ihrer Zugangsrechte. Geh- und Fahrrecht: Entscheidendes Gerichtsurteil zu Nutzungsbeschränkungen Das Geh- und Fahrrecht beschreibt die rechtlichen Grundlagen, die den Zugang zu Grundstücken und die Nutzung öffentlicher Wege regeln. Es spielt eine zentrale Rolle in der Verkehrssicherheit und der Ordnung im öffentlichen Raum. Wenn eine behördliche Nutzungsuntersagung erlassen wird, kann dies weitreichende Folgen für betroffene Grundstückseigentümer, Anwohner sowie für die Allgemeinheit haben. Der Schutz des Grundrechts auf Eigentum steht dabei häufig im Spannungsfeld zur Sicherstellung einer u


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