Raser mit 149 km/h auf der Autobahn muss blechen! Obwohl er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um fast 50 km/h überschritt, entgeht der Fahrer einem Fahrverbot. Stattdessen verdoppelte das Oberlandesgericht Brandenburg die Geldbuße auf satte 640 Euro – und lehnte die Rechtsbeschwerde des Rasers ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 134/24 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als offensichtlich unbegründet verworfen.
- Der Ausgangspunkt war ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Das Amtsgericht hatte zunächst ein Bußgeld verhängt und ein Fahrverbot abgelehnt, da dies in diesem Fall nicht erforderlich erschien.
- Der Betroffene rief das Oberlandesgericht an und beanstandete formelle und materielle Rechtsfehler im Urteil des Amtsgerichts.
- Er argumentierte, dass die Erhöhung des Bußgelds ohne ausreichende Begründung und unter Berücksichtigung eines Fahrverbots erfolgt sei, was nicht zulässig sei.
- Das Gericht wies die Rüge der Verletzung formellen Rechts als unzureichend aus, was zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führte.
- Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde bestärkt, da die Geldbuße als angemessen angesehen wurde, um einen erzieherischen Effekt zu erzielen.
- Die Nichtverhängung eines Fahrverbots wurde als gerechtfertigt erachtet, da der Betroffene nicht vorbelastet war und fahrlässig handelte.
- Die Auswirkungen für den Betroffenen sind die endgültige Festsetzung der Geldbuße und das Verbot eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Gerichts.
- Der Fall illustriert, dass formelle Fehler bei der Einlegung von Rechtsbeschwerden entscheidend sein können und die Begründung daher sorgfältig erfolgen muss.
Führerscheinkontroversen: Wie lange Verfahrensdauer Fahrverbote beeinflusst
Im deutschen Verkehrsrecht gibt es verschiedene Regelungen, die den Umgang mit Ordnungswidrigkeiten und den damit verbundenen Strafen regeln. Eine der häufigsten Strafen für wiederholte Verkehrsverstöße ist ein Fahrverbot, das für eine bestimmte Dauer verhängt wird. In vielen Fällen bauen Betroffene darauf, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um ein Fahrverbot zu umgehen oder zu vermeiden. Besonders relevant ist hierbei die Zweijahresfrist, die für die Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister gilt. Längere Verfahrensdauern können dabei unter Umständen zu einer Verzögerung führen, die für den Betroffenen von entscheidender Bedeutung ist. Ein zentraler Punkt ist die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und dadurch die verhängte Strafe anzufechten. In Fällen, in denen sich die Verfahren über die festgelegte Frist hinausziehen, kann es für den Betroffenen sinnvoll sein, die Wiedererteilung des Führerscheins zu beantragen oder eine Fristverlängerung in Aussicht zu stellen. Die Berücksichtigung der Verfahrensdauer hat nicht nur Einfluss auf die Rechtssicherheit, sondern auch auf die Verkehrssicherheit insgesamt, da ein Wegfall des Fahrverbots für viele Fahrer von großer Bedeutung ist. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der zeigt, wie die lange Verfahrensdauer bei der Zweijahresfrist in der Praxis zu einem Absehen von einem Fahrverbot führen kann.
Der Fall vor Gericht
Raser auf der Autobahn: Geldbuße verdoppelt, Fahrverbot abgewendet
Ein Autofahrer, der auf der Bundesautobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h überschritten hatte, muss eine empfindliche Geldbuße zahlen….