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Absehen von Fahrverbot – lange Verfahrensdauer bei Zweijahresfrist

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Raser mit 149 km/h auf der Autobahn muss blechen! Obwohl er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um fast 50 km/h überschritt, entgeht der Fahrer einem Fahrverbot. Stattdessen verdoppelte das Oberlandesgericht Brandenburg die Geldbuße auf satte 640 Euro – und lehnte die Rechtsbeschwerde des Rasers ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 134/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als offensichtlich unbegründet verworfen. Der Ausgangspunkt war ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften. Das Amtsgericht hatte zunächst ein Bußgeld verhängt und ein Fahrverbot abgelehnt, da dies in diesem Fall nicht erforderlich erschien. Der Betroffene rief das Oberlandesgericht an und beanstandete formelle und materielle Rechtsfehler im Urteil des Amtsgerichts. Er argumentierte, dass die Erhöhung des Bußgelds ohne ausreichende Begründung und unter Berücksichtigung eines Fahrverbots erfolgt sei, was nicht zulässig sei. Das Gericht wies die Rüge der Verletzung formellen Rechts als unzureichend aus, was zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führte. Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde bestärkt, da die Geldbuße als angemessen angesehen wurde, um einen erzieherischen Effekt zu erzielen. Die Nichtverhängung eines Fahrverbots wurde als gerechtfertigt erachtet, da der Betroffene nicht vorbelastet war und fahrlässig handelte. Die Auswirkungen für den Betroffenen sind die endgültige Festsetzung der Geldbuße und das Verbot eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Gerichts. Der Fall illustriert, dass formelle Fehler bei der Einlegung von Rechtsbeschwerden entscheidend sein können und die Begründung daher sorgfältig erfolgen muss. Führerscheinkontroversen: Wie lange Verfahrensdauer Fahrverbote beeinflusst Im deutschen Verkehrsrecht gibt es verschiedene Regelungen, die den Umgang mit Ordnungswidrigkeiten und den


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