Ein Raser, der mit 47 km/h zu viel geblitzt wurde, löste einen Rechtsstreit aus, der nun vor dem Oberlandesgericht Brandenburg landete. Das Gericht hob das vorherige Urteil auf, da die Begründung für das Absehen vom Fahrverbot nicht ausreichend war und verwies den Fall zurück ans Amtsgericht. Nun muss geprüft werden, ob der Verkehrsverstoß auf grober Fahrlässigkeit beruhte oder „nur“ auf einem Augenblicksversagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 107/24 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Urteil betrifft die Aufhebung einer Entscheidung des Amtsgerichts, das in einem Bußgeldverfahren von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen hat.
- Der Kontext ist ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bei der der Betroffene geltend machte, dies sei aufgrund eines Augenblickversagens geschehen.
- Der Mehrheit der Argumente des Betroffenen und seiner Verteidigung, die eine außergewöhnliche Härte anführten, wurde nicht ausreichend rechtlich Rechnung getragen.
- Das Gericht hat entschieden, dass die Entscheidung des Amtsgerichts nicht haltbar ist und die Angelegenheit zurückverwiesen werden muss.
- Die Entscheidung des Amtsgerichts zur Ausnahme von einem Fahrverbot wird als fehlerhaft eingestuft, da die Regelungen die Möglichkeit eines Fahrverbots vorsehen.
- Die Aufhebung des Urteils zeigt die unterschiedliche Gewichtung von Verkehrsdelikten und deren rechtlichen Konsequenzen.
- Der Fall verdeutlicht die Schwierigkeiten in der Abwägung zwischen individuellen Lebensumständen des Betroffenen und den allgemeinen Verkehrssicherheitsinteressen.
- Die Rückverweisung an das Amtsgericht führt dazu, dass die Entscheidung neu geprüft und gegebenenfalls das Fahrverbot verhängt werden kann.
- Diese Entscheidung hat mögliche Auswirkungen auf zukünftige Verfahren, in denen ähnliche Argumente hinsichtlich der Vermeidung von Fahrverboten vorgebracht werden.
- Der Betroffene muss sich weiterhin auf eine mögliche Geldbuße und ein Fahrverbot einstellen, was seine berufliche Mobilität und Existenz gefährden könnte.
Fahrverbot oder Geldbuße? Gerichtliche Entscheidung bei Augenblicksversagen
Im deutschen Verkehrsrecht kann ein Fahrverbot erhebliche Konsequenzen für Betroffene haben. Ein solches Fahrverbot wird häufig im Zuge von Ordnungswidrigkeiten verhängt, wenn etwa die Verkehrsregeln missachtet wurden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen jedoch Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen entsteht, wenn ein sogenanntes Augenblicksversagen vorliegt. Hierbei handelt es sich um einen plötzlichen, nicht vorhersehbaren Moment, der zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit führte. In solchen Fällen können Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen vom Fahrverbot absehen und stattdessen eine höhere Geldbuße verhängen. Darüber hinaus gibt es die Härtefallregelung, die es richterlichen Instanzen erlaubt, individuelle Lebensumstände der Fahrer zu berücksichtigen. Eine solche Regelung ist besonders wichtig, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis zu unzumutbaren Härten führen würde, wie zum Beispiel beim Verlust des Arbeitsplatzes oder bei gesundheitlichen Problemen. Der folgende Beitrag wird einen konkreten Fall analysieren, der diese rechtlichen Konzepte beleuchtet und aufzeigt, wie Gerichte in solchen Situationen entscheiden….