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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohngebäudeversicherung – Falschangaben bei Leitungswasserschaden

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Versicherungstricks gehen nach hinten los: Hausbesitzerin verliert Prozess um 22.000 Euro nach fingierten Reparaturen und Fristversäumnis. Gericht deckt Täuschungsversuch auf und betont Bedeutung korrekter Schadensmeldungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 50/23 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin wollte Leistungen aus ihrer Wohngebäudeversicherung für einen Wasserschaden geltend machen.
  • Der Versicherungsvertrag deckte Schäden durch Rohrbrüche sowohl im Hausinneren als auch im Außenbereich ab.
  • Der Anspruch auf Neuwertentschädigung war an die Bedingung gekoppelt, dass die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren stattfindet.
  • Es gab zwei Wasserschäden in den Jahren 2020 und 2021, die beide umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich machten.
  • Die Beklagte hat nach Prüfung das Angebot für die Wiederherstellung eines der Schadensfälle nicht genehmigt.
  • Das Gericht entschied, dass die Ansprüche der Klägerin nicht gerechtfertigt waren.
  • Die Ablehnung der Versicherung beruhte auf fehlenden Belegen, dass der Schaden ordnungsgemäß meldete und die Entschädigung benötigte.
  • Das Urteil hat zur Folge, dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens tragen muss.
  • Die Entscheidung signalisiert, wie wichtig es ist, alle erforderlichen Schritte und Fristen bei der Schadensmeldung einzuhalten.
  • Betroffene sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen verbunden sind, insbesondere bezüglich der Nachweispflichten.

Falschangaben bei Wohngebäudeversicherungen: Rechtsfolgen bei Leitungswasserschäden

Die Wohngebäudeversicherung ist ein essenzieller Bestandteil des Versicherungsschutzes für Immobilienbesitzer. Sie schützt vor finanziellen Belastungen durch Schäden, die an einem Gebäude entstehen können, wie beispielsweise durch Leitungswasserschäden. Der Versicherungsnehmer ist jedoch verpflichtet, im Schadensfall wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falschangaben können nicht nur die Schadensregulierung erschweren, sondern auch zu einer Leistungsverweigerung durch die Versicherungsgesellschaft führen. Die Schadensmeldung bildet den ersten Schritt im Regulierungsprozess. Hierbei müssen die Schäden detailliert beschrieben und die Schadensursache nachvollziehbar dokumentiert werden. Kommt es zu falschen Angaben, beispielsweise zur Höhe der Deckungssumme oder zur Selbstbeteiligung, können die Versicherungsansprüche gefährdet werden. Dies ist besonders problematisch, wenn die Wasserschadenmeldung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, was zu umfangreichen Prüfanträgen und Streitigkeiten führen kann. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der auf die Herausforderungen und rechtlichen Konsequenzen eingeht, die aus Falschangaben bei einem Leitungswasserschaden resultieren können.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Klage auf Versicherungsleistungen für Wasserschäden ab

Das Landgericht Trier hat eine Klage auf Versicherungsleistungen für zwei Wasserschäden in Höhe von über 22.000 Euro abgewiesen. Die Klägerin, Eigentümerin eines Wohngebäudes, hatte von ihrer Versicherung Zahlungen für Schäden in zwei Badezimmern gefordert, die durch undichte Duschabflüsse entstanden waren.

Vorwurf der arglistigen Täuschung beim ersten Schadensfall

Für den ersten Wasserschaden vom Juni 2020 sah das Gericht eine arglistige Täuschung als gegeben an….


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