Versicherungstricks gehen nach hinten los: Hausbesitzerin verliert Prozess um 22.000 Euro nach fingierten Reparaturen und Fristversäumnis. Gericht deckt Täuschungsversuch auf und betont Bedeutung korrekter Schadensmeldungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 50/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin wollte Leistungen aus ihrer Wohngebäudeversicherung für einen Wasserschaden geltend machen. Der Versicherungsvertrag deckte Schäden durch Rohrbrüche sowohl im Hausinneren als auch im Außenbereich ab. Der Anspruch auf Neuwertentschädigung war an die Bedingung gekoppelt, dass die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren stattfindet. Es gab zwei Wasserschäden in den Jahren 2020 und 2021, die beide umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich machten. Die Beklagte hat nach Prüfung das Angebot für die Wiederherstellung eines der Schadensfälle nicht genehmigt. Das Gericht entschied, dass die Ansprüche der Klägerin nicht gerechtfertigt waren. Die Ablehnung der Versicherung beruhte auf fehlenden Belegen, dass der Schaden ordnungsgemäß meldete und die Entschädigung benötigte. Das Urteil hat zur Folge, dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens tragen muss. Die Entscheidung signalisiert, wie wichtig es ist, alle erforderlichen Schritte und Fristen bei der Schadensmeldung einzuhalten. Betroffene sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen verbunden sind, insbesondere bezüglich der Nachweispflichten. Falschangaben bei Wohngebäudeversicherungen: Rechtsfolgen bei Leitungswasserschäden Die Wohngebäudeversicherung ist ein essenzieller Bestandteil des Versicherungsschutzes für Immobilienbesitzer. Sie schützt vor finanziellen Belastungen durch Schäden, die an einem Gebäude entstehen können, wie beispielsweise durch Leitungswasserschäden. Der Versicherungsnehmer ist jedoch verpflichtet, im Schadensfall wahrheit
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 173/99, Urteil vom 20.03.2000 Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.07.1999 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg — unter Zurückweisung der Berufung im übrigen — teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, a) geeignete Maßnahmen zu […]