In einer Kölner Schaustellerfamilie zeigt sich, dass erwachsen sein nicht gleichbedeutend mit eigenem Wohnrecht ist: Zehn Kinder müssen das Haus ihrer Eltern räumen, obwohl sie dort schon lange leben. Anders sieht es für die Freundin eines Sohnes aus – sie gilt als Mitbesitzerin und darf vorerst bleiben. Ein Urteil, das zeigt, wie kompliziert Besitzverhältnisse sein können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 S 209/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, das sie an die Eheleute S. und F. T. vermietet hat, deren Kinder ebenfalls dort wohnen. Aufgrund von Zahlungsverzug wurde das Haus bereits vor längerem geräumt, was die Klägerin nun durchsetzen möchte. Die Beklagten argumentierten, sie seien eigenständige Mieter und forderten eine längere Räumungsfrist. Das Gericht wies die Berufung der Beklagten zurück und verurteilte die Beklagte zu 11 zur vollständigen Räumung des Hauses. Die Entscheidung des Gerichts beruht darauf, dass die Beklagten nicht als eigenständige Mieter anerkannt wurden. Die Klage wurde im Rahmen der Zwangsvollstreckung eingereicht, nachdem vorherige Versuche der Klägerin gescheitert waren. Die Beklagte zu 11 hat die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistungen abzuwehren. Die Kosten für das Verfahren trägt die Klägerin, auch für die Berufungsinstanz. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass es sofort umgesetzt werden kann. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Berechtigung der Beklagten, das Haus weiterhin zu bewohnen, sowie mögliche finanzielle Verpflichtungen durch die geforderten Sicherheitsleistungen. Gerichtsurteil zur Räumungsklage: Mitbesitz von Kindern im Mietrecht geklärt Im deutschen Mietrecht gibt es klare Regelungen, die sowohl die Rechte der Mieter als auch die Pflichten der Vermieter schützen. Eine zentrale Herausforderung stellt die Räumungsklage dar, die oft in Wohnr
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Brandenburg Az: 13 U 34/08 Urteil vom 08.10.2008 Vorinstanz: Landgericht Potsdam, Az.: 1 O 320/07 In dem Rechtsstreit hat der 13. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17.9.2008 für Recht erkannt: Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. Februar 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam, […]