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Kann ein Bauträger auf Fertigstellung der Bauleistungen verklagt werden?

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Käufer setzen sich durch: Gericht zwingt Bauträger zur Fertigstellung von ausstehenden Arbeiten an Berliner Wohnhaus. Auch nach Jahren des Wartens müssen Eigentümer nicht auf vertraglich zugesicherte Balkone, Aufzüge und eine moderne Fassade verzichten. Kammergericht stärkt Rechte von Käufern gegenüber säumigen Bauträgern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 U 131/23 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Rechtsstreit betrifft die Verpflichtung zur Erbringung bestimmter Bauleistungen aus Bauträgerverträgen zwischen den Klägern und der Beklagten.
  • Die Beklagte ist ein Bauträger, der ein Mehrfamilienhaus erworben hat, um es zu sanieren und in Eigentumswohnungen aufteilen.
  • Schwierigkeiten ergeben sich hinsichtlich der Ausführung der vertraglich festgelegten Bauleistungen, da die Kläger anscheinend unzufrieden sind mit der Qualität oder dem Umfang der Arbeiten.
  • Das Gericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts bestätigt.
  • Die Entscheidung basiert auf der klaren Bindung an die vertraglich vereinbarten Leistungen, die in den Bauträgerverträgen festgehalten sind.
  • Die Beklagte muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, was ihre Verantwortung unterstreicht.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was den Klägern ermöglicht, ihre Ansprüche zeitnah durchzusetzen.
  • Im Falle einer Zwangsvollstreckung kann die Beklagte unter bestimmten Bedingungen die Vollstreckung abwenden.
  • Die Nichtzulassung der Revision bedeutet, dass das Urteil rechtskräftig ist und keine weitere rechtliche Prüfung auf höherer Ebene stattfinden wird.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche der Käufer, die auf die Erfüllung der zugesicherten Bauleistungen bestehen können.

Bauherrenrechte: Klage auf Fertigstellung gegen Bauträger im Fokus

Der Bau eines neuen Hauses oder einer Immobilie ist oft mit großen Erwartungen und finanziellen Investitionen verbunden. Dabei sind Vertragspartner, wie Bauträger, in der Pflicht, die vereinbarten Bauleistungen fristgerecht und mangelfrei zu erbringen. Kommt es jedoch zu Bauverzögerungen oder Mängeln, können sich für Bauherren erhebliche rechtliche Konsequenzen ergeben. In solchen Fällen stellen sich wichtige Fragen: Wie können Mängelansprüche gegen Bauträger geltend gemacht werden? Welche vertraglichen Ansprüche bestehen im Bauvertrag und welche Fristen müssen eingehalten werden? Die Verantwortung des Bauträgers ist weitreichend und umfasst nicht nur die rechtzeitige Fertigstellung der Bauleistungen, sondern auch die Mängelbeseitigung und die Einhaltung aller Baupflichten. Kommt es zu Verzögerungen oder unzureichenden Leistungen, können Bauherren rechtliche Schritte einleiten, um ihr Recht auf Schadensersatz durchzusetzen oder eine Fertigstellungsklage zu erwirken. Diese Aspekte des Baurechts sind essenziell für alle Beteiligten und stellen die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche dar. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der Klage auf Fertigstellung der Bauleistungen gegen einen Bauträger beschäftigt und die rechtlichen Grundlagen sowie die daraus resultierenden Folgen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Bauträger muss Pflichten aus Vertrag erfüllen: Kammergericht weist Berufung zurück

Das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil vom 16. Juli 2024 die Berufung eines Bauträgers gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zurückgewiesen….


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