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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verstoß gegen DS-GVO – Geldentschädigungsanspruch – Voraussetzungen

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Ein Mann fordert mehr Informationen und Geld von einem Telekommunikationsunternehmen, weil er glaubt, nicht alle seine Daten erhalten zu haben. Doch das Gericht sieht das anders und weist seine Klage ab. Jetzt geht der Streit um den Datenschutz und mögliche Entschädigungen in die nächste Runde. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-16 U 154/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Berufung des Klägers gegen das vorherige Urteil wurde abgewiesen, was bedeutet, dass das ursprüngliche Urteil Bestand hat. Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens übernehmen. Die vorläufige Vollstreckung des Urteils ist ohne Sicherheitsleistung möglich, aber der Vollstreckungsschuldner kann diese abwenden, wenn er Sicherheit leistet. Es besteht Klärungsbedarf bezüglich der Voraussetzungen für einen Geldentschädigungsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung. Der Kläger hatte wegen unzureichender Datenauskunft durch den Telekommunikationsanbieter geklagt. Es wurde festgestellt, dass die Beklagte bei der Auskunftserteilung nicht alle relevanten Dokumente bereitgestellt hat. Der Kläger hatte mehrfach um Auskunft über seine personenbezogenen Daten gebeten, doch die Beklagte konnte nicht alle Anfragen vollständig beantworten. Der Vertrag, zu dem der Kläger Auskunft verlangte, wurde nicht ausreichend dokumentiert. Das Gericht erkennt die Möglichkeit an, dass eine Klärung im Zusammenhang mit materiellen und immateriellen Schäden nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich ist. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die zukünftige Handhabung von Datenauskünften durch Telekommunikationsanbieter und die Ansprüche der Kunden in diesen Fällen. Urteil zeigt Rechte und Ansprüche bei Datenschutzverletzungen auf Der Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen in der heutigen digitalen Welt, da persönliche Daten oft ohne Wissen oder Zustimmung der betroffenen Personen verarbeitet werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-


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