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Verstoß gegen DS-GVO – Geldentschädigungsanspruch – Voraussetzungen

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Ein Mann fordert mehr Informationen und Geld von einem Telekommunikationsunternehmen, weil er glaubt, nicht alle seine Daten erhalten zu haben. Doch das Gericht sieht das anders und weist seine Klage ab. Jetzt geht der Streit um den Datenschutz und mögliche Entschädigungen in die nächste Runde. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-16 U 154/21 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Berufung des Klägers gegen das vorherige Urteil wurde abgewiesen, was bedeutet, dass das ursprüngliche Urteil Bestand hat.
  • Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens übernehmen.
  • Die vorläufige Vollstreckung des Urteils ist ohne Sicherheitsleistung möglich, aber der Vollstreckungsschuldner kann diese abwenden, wenn er Sicherheit leistet.
  • Es besteht Klärungsbedarf bezüglich der Voraussetzungen für einen Geldentschädigungsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung.
  • Der Kläger hatte wegen unzureichender Datenauskunft durch den Telekommunikationsanbieter geklagt.
  • Es wurde festgestellt, dass die Beklagte bei der Auskunftserteilung nicht alle relevanten Dokumente bereitgestellt hat.
  • Der Kläger hatte mehrfach um Auskunft über seine personenbezogenen Daten gebeten, doch die Beklagte konnte nicht alle Anfragen vollständig beantworten.
  • Der Vertrag, zu dem der Kläger Auskunft verlangte, wurde nicht ausreichend dokumentiert.
  • Das Gericht erkennt die Möglichkeit an, dass eine Klärung im Zusammenhang mit materiellen und immateriellen Schäden nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich ist.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die zukünftige Handhabung von Datenauskünften durch Telekommunikationsanbieter und die Ansprüche der Kunden in diesen Fällen.

Urteil zeigt Rechte und Ansprüche bei Datenschutzverletzungen auf

Der Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen in der heutigen digitalen Welt, da persönliche Daten oft ohne Wissen oder Zustimmung der betroffenen Personen verarbeitet werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) legt klare Regeln fest, um die Rechte der Betroffenen zu schützen und Datenschutzverletzungen zu verhindern. Bei einem Verstoß gegen die DS-GVO können betroffene Personen nicht nur auf Bußgelder hoffen, sondern auch Ansprüche auf Geldentschädigung geltend machen. Diese Entschädigung zielt darauf ab, die durch die Datenschutzverletzung erlittenen Schäden auszugleichen. Um einen Geldentschädigungsanspruch erfolgreich durchzusetzen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass der Betroffene nachweist, dass eine Datenschutzverletzung tatsächlich stattgefunden hat und dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist. Es gibt spezielle Regelungen und Fristen, die bei einer DS-GVO Klage beachtet werden müssen, um die Rechte der Betroffenen zu wahren. Zudem gibt es einen klaren Rahmen für rechtliche Schritte, die über die Datenschutzaufsicht eingeleitet werden können, bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Ansprüche. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der verdeutlicht, wie diese rechtlichen Grundlagen in der Praxis umgesetzt werden und welche Konsequenzen sich aus einem Verstoß gegen die DS-GVO ergeben können.

Der Fall vor Gericht


Kläger scheitert mit Berufung gegen Urteil zu Datenauskunft und Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen….


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