Ein Sichtschutzzaun wird zum Zankapfel zwischen Nachbarn und landet vor Gericht. Jahrzehntelange Duldung wird dem Kläger zum Verhängnis – seine Klage scheitert. Das Oberverwaltungsgericht stellt klar: Kein Verstoß gegen Bauvorschriften, keine Rücksichtslosigkeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 A 2659/20 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens sowie der Beigeladenen tragen. Das Gericht entschied, dass das Anliegen des Klägers nicht durch die Ersetzung des Sichtschutzzauns obsolet wurde. Der Sichtschutzzaun benötigte keine Baugenehmigung, da er unter einer bestimmten Höhe blieb. Der Sichtschutzzaun wurde als nicht gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßend angesehen. Die Errichtung des Sichtschutzzauns war gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorgaben zulässig. Der Streit um den Sichtschutzzaun betraf dessen rechtliche Zulässigkeit und Nachbarrechte. Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung von Bestandsschutz bei baulichen Veränderungen. Der Fall zeigt, dass die Höhe und die örtlichen Gegebenheiten entscheidend für die rechtliche Bewertung sind. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf ähnliche Nachbarschaftskonflikte in Bezug auf baurechtliche Bestimmungen. Nachbarrecht: Konflikte und Urteile zu Sichtschutzzaun auf Stützmauer Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern und enthält wichtige Vorschriften zur Nutzung des eigenen Grundstücks. In vielen Fällen kann es zu Streitigkeiten kommen, beispielsweise wenn ein Nachbar einen Sichtschutzzaun errichtet, der eine Stützmauer benötigt. Solche Nachbarschaftsstreitigkeiten drehen sich häufig um Abwehransprüche, die prüfen, ob die Errichtung von baulichen Anlagen wie einem Sichtschutzzaun im Einklang mit den geltenden Abstandsregelungen und den Eigentümerpflichten steht. Eigentümer sind verpflichtet, auf die Rechte ihrer
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de LAG Frankfurt – Az.: 12 Sa 652/11 – Urteil vom 05.06.2012 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 01. Februar 2011, Az.: 10/6/10 Ca 309/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Beklagte betreibt […]