Mittagsfahrt unter Alkoholeinfluss endet im Unfall – Gericht verlangt medizinisch-psychologische Untersuchung vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Trotz eines Blutalkoholwertes von 1,52 Promille und Gefährdung seines minderjährigen Sohnes scheitert ein Mann mit dem Versuch, seine Fahrerlaubnis ohne MPU zurückzuerhalten. Die Richter sehen klare Hinweise auf ein Alkoholproblem und bestehen auf eine gründliche Überprüfung der Fahreignung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CE 22.2487 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Vorfall unter Alkoholeinfluss. Der Antragsteller wurde aufgrund einer Trunkenheitsfahrt verurteilt und seine Fahrerlaubnis wurde entzogen, was eine Sperrfrist zur Folge hatte. Es gab eine Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, um die Fahrsicherheit des Antragstellers zu beurteilen. Der Antragsteller war der Ansicht, dass ein solches Gutachten nicht erforderlich sei, da seine Blutalkoholkonzentration nicht übermäßig hoch war. Das Gericht entschied, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens tragen müsse und wies seinen Antrag auf vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurück. Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf die nach der Straßenverkehrsordnung erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Der Antragsteller konnte nicht nachweisen, dass er in der Lage ist, seinen Alkoholkonsum vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden eine klare Grundlage zur Anforderung von Gutachten bei wiederholtem oder schwerwiegendem Alkoholmissbrauch. Die Auswirkungen der Entscheidung könnten eine längere Wartezeit auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis für den Antragsteller zur Folge haben. Diese Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig Gutachten zur Beurteilung der Fahrsicherheit in Fällen von Alkohol am Steuer sind.
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Erzwingt man einen Kuss, indem man sein Gegenüber zu sich zieht und küsst, obwohl die eigenen Annäherungsversuche zuvor zurückgewiesen wurden, so kann der erzwungene Kuss eine strafbare Nötigung darstellen (OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2013, Az.: III-5 RVs 6/13). Im Fall wurde der Angeklagte wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2.000 […]