Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Abfallgebühren – Wer muss zahlen Vermieter, Mieter oder beide?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de

Vermieter aufgepasst: Selbst wenn Mieter ihre Müllgebühren nicht zahlen, bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Stadt säumige Mieter nicht erst bis zum Äußersten verfolgen muss, bevor sie den Vermieter zur Kasse bittet. Damit wird die Gesamtschuldnerhaftung von Eigentümern für Abfallgebühren ihrer Mieter deutlich verschärft.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Rechtsstreit betrifft die Festsetzung von Abfallgebühren, die nicht vom Mieter bezahlt wurden.
Der Kläger, Eigentümer einer Mietimmobilie, wurde zur Zahlung aufgrund der nicht beglichenen Gebühren seines früheren Mieters aufgefordert.
Die Abfallgebühren wurden zunächst gegenüber dem Mieter festgesetzt und später auch dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Der Eigentümer muss als gesamtschuldnerisch haftender Besitzer für die Gebühren aufkommen, wenn der Mieter nicht zahlt.
Das Gericht entschied, dass die Stadt die rechtliche Möglichkeit hat, auch den Eigentümer zur Zahlung der Gebühren heranzuziehen.
Schwierigkeiten bestanden darin, dass die Beklagte keine Nachweise über erfolglose Beitreibungsmaßnahmen gegen den Mieter vorlegen konnte.
Die Verwaltung hat einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der die Umlegung von Gebührenausfällen auf Eigentümer erlaubt.
Die Entscheidung stützt sich auf frühere Urteile, die die gesamtschuldnerische Haftung festgeschrieben haben.
Eigentümer tragen damit ein höheres Risiko bezüglich der nicht gezahlten Abfallgebühren ihrer Mieter.
Die Auswirkungen betreffen die finanzielle Belastung von Eigentümern, da sie im Falle eines Zahlungsverzugs ihrer Mieter zur Kasse gebeten werden können.


Abfallgebühren im Mietverhältnis: Wer haftet wirklich? Ein klarer Fall.
Abfallgebühren sind ein zentrales Thema im Mietverhältnis und werfen oft Fragen über die Zahlungspflicht auf. In vielen Gemei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv