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Werkunternehmerpfandrecht – Anspruch auf Standgebühren bei Verwahrung des Pkws

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Ein liegengebliebener Wagen, eine unbezahlte Werkstattrechnung und ein jahrelanger Rechtsstreit – am Ende stärkt das Gericht die Rechte des Werkstattbetreibers und spricht ihm neben der Rechnung saftige Standgebühren zu. Der Fall zeigt, wie schnell sich aus einer Autopanne ein teures juristisches Nachspiel entwickeln kann, wenn Rechnungen nicht beglichen werden. Das Urteil ist eine deutliche Mahnung an alle Fahrzeughalter, Werkstattkosten ernst zu nehmen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 175/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger wollte die Herausgabe seines Fahrzeugs, während der Beklagte eine Werkstattrechnung und Abstellkosten geltend machte. Der Beklagte betrieb eine freie Kfz-Werkstatt und hatte zuvor mit einer Partnerwerkstatt zusammengearbeitet. Der Kläger hatte sein Fahrzeug aufgrund eines Motorproblems und auf Anraten des Beklagten abschleppen lassen. Der Beklagte stellte eine Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen, die der Kläger nicht beglich. Es waren zusätzliche Standgebühren angekündigt worden, da das Fahrzeug längere Zeit auf dem Werkstattgelände blieb. Das Gericht wies die Klage des Klägers ab und entschied zugunsten des Beklagten auf Zahlung der Werkstattkosten und Standgebühren. Die Entscheidung des Gerichts beruhte auf der Pflicht des Klägers zur Begleichung der offenen Rechnungen. Das Urteil hat zur Folge, dass der Kläger sowohl die Werkstattrechnung als auch die Standgebühren zahlen muss, um das Fahrzeug zu erhalten. Zusätzlich war der Kläger zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten des Beklagten verurteilt worden. Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden, was bedeutet, dass der Beklagte das Recht hat, die Zahlung einzufordern, bevor das Urteil endgültig rechtskräftig ist. Werkunternehmerpfandrecht: Rechte und Streitfälle bei Fahrzeugverwahrung Das Werkunternehmerpfandrecht ist ein essenzielles Instrument im Werkvertragsrecht, das Werkunternehmern bestimmt


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