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Verkehrsunfall mit Stau-Überholer nach Grundstücksausfahrt durch Stau-Lücke

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Ein riskantes Überholmanöver auf dem Mittelstreifen endet in einem Crash – und einem Rechtsstreit um die Schuldfrage. Eine Autofahrerin biegt links ab, ein anderer Fahrer nutzt den Mittelstreifen, um die wartende Kolonne zu überholen. Wer trägt die Verantwortung für den Unfall? Das Gericht hat entschieden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 38 C 55/19 (18) | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht entschied, dass die Schadensersatzforderung des Klägers abgewiesen wird. Der Kläger, Eigentümer eines VW Golf, forderte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem Toyota Aygo. Der Unfall ereignete sich, als der Kläger versuchte, nach links abzubiegen, während ein anderer Fahrer den Mittelstreifen überholte. Es gab unterschiedliche Gutachten zu den Reparaturkosten und der Wertminderung des Fahrzeugs, die zur Klärung der Ansprüche herangezogen wurden. Der klägerische Anspruch war laut Gericht nicht gerechtfertigt, da die Beislage und die Umstände des Unfalls nicht genügend Unterstützung für den Anspruch boten. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nachweislich nicht im Recht war, was die Verantwortung für den Unfall betrifft. Die Entscheidung bedeutet, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits tragen muss, einschließlich seiner eigenen Anwalts- und Gutachterkosten. Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils erlaubt es den Beklagten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Diese Entscheidung könnte potenziell Auswirkungen auf ähnliche zukünftige Schadensersatzforderungen haben. Kläger sollten sich über die Beweislage und die Gutachten im Klaren sein, um ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Stauüberholer im Fokus: Rechte und Pflichten bei Verkehrsunfällen klären Verkehrsunfälle sind leider an der Tagesordnung und stellen nicht nur ein gravierendes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar, sondern werfen auch viele juristische Fragen auf. Beso


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