Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Nachlasspfleger erhält saftiges Honorar für komplexe Erbschaft, doch Gericht kürzt die Rechnung und lässt grundsätzliche Fragen offen. Bankkaufmann mit langjähriger Erfahrung kassiert statt fast 7.000 Euro nur gut 6.300 Euro für seine Dienste. Streitpunkt: Dürfen Nicht-Juristen bei der Nachlasspflege so viel verdienen wie Anwälte?


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Beschluss behandelt die Vergütung eines Nachlasspflegers im Rahmen einer Nachlasspflegschaft für unbekannte Erben.
Der Nachlasspfleger hatte für seine Tätigkeiten eine bestimmte Vergütung in Rechnung gestellt, die vom Nachlassgericht zunächst teilweise anerkannt wurde.
Die Entscheidung des Gerichts stellte sich als schwierig heraus, da Einwendungen gegen den Vergütungsantrag nicht erhoben wurden, was Fragen zur Angemessenheit aufwarf.
Das Gericht entschied, die Vergütung des Nachlasspflegers auf einen niedrigeren Betrag festzulegen und einen weiteren Antrag zurückzuweisen.
In der Entscheidungsfindung berücksichtigte das Gericht, dass der Nachlasspfleger kein Rechtsanwalt ist, was Einfluss auf den Stundensatz hatte.
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Vergütungspraxis von Nachlasspflegern, insbesondere für solche, die keine juristische Qualifikation besitzen.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass das Beschwerdeverfahren keine Gerichtskosten verursacht, was für die Beteiligten von Bedeutung ist.
Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, was zeigt, dass es weitere rechtliche Klärungsbedarfe geben könnte.
Es wurden keine notwendigen Aufwendungen für die Beteiligten im Beschwerdeverfahren ersetzt, was die finanzielle Verantwortung der Beteiligten verdeutlicht.
Die Festlegung der Vergütung hat Einfluss darauf, wie zukünftige Vergütungsanträge von Nachlasspflegern bewertet werden können.


Nachlasspflegervergütung: Herausforderungen und Regelungen im Erbrecht
Die Nachlassverwaltun[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv