Freispruch für Cannabis-Patienten: Ein Autofahrer, der trotz nachgewiesener Cannabinoide im Blut vor Gericht stand, konnte sich erfolgreich auf seinen Cannabis-Pass berufen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob das Urteil des Amtsgerichts auf, das den Mann wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt hatte. Nun muss erneut geprüft werden, ob die festgestellten Werte auf der bestimmungsgemäßen Einnahme des Medikaments beruhen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 16/23 (660 Js 40646/22) | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil befasst sich mit der Verurteilung eines Betroffenen wegen des Führens eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis. Der Fall ist relevant im Kontext der medizinischen Verwendung von Cannabis zur Behandlung von ADHS. Schwierigkeiten ergeben sich durch die Einschätzung der Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der ärztlichen Verschreibung von Cannabis und deren Anwendung. Das Gericht hebt die ursprüngliche Verurteilung auf, behält jedoch die bisherigen objektiven Feststellungen bei. Die ursprüngliche Strafe wird nicht als gerechtfertigt erachtet, da der Betroffene ein ärztliches Rezept für sein Medikament hatte. Der Arzt hatte den Betroffenen persönlich konsultiert, was eine wichtige Grundlage für die Verschreibung darstellt. Mangelnde Hinweise auf Missbrauch seitens des Betroffenen sprechen gegen die Verurteilung. Der Fall muss nun erneut verhandelt werden, um weitere relevante Feststellungen zu klären. Der Ausgang des Verfahrens kann Maßnahmen und Entscheidungen hinsichtlich der Verwendung von medizinischem Cannabis im Straßenverkehr beeinflussen. Die Entscheidung könnte wichtige rechtliche Präzedenzfälle für zukünftige ähnliche Fälle schaffen. Drogen am Steuer: Rechtliche Konsequenzen bei Cannabis-Konsum im Straßenverkehr Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen, insbesondere von Cannabis, birgt erhebliche rechtliche Konsequenzen. Die Me
Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de SG Detmold – Urteil vom 15.11.2017 – Az.: S 5 KR 266/17 Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.03.2017 verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01.10.2016 bis zum 16.10.2016 Krankengeld entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die […]