Das Wichtigste: Kurz & knapp
Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Werklohnanspruch aufgrund der Kündigung des Werkvertrags, der den Estrichbau betrifft.
Es wurde festgestellt, dass ein Werkvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist.
Das Landgericht hatte den Vertragsschluss aufgrund des Angebots der Klägerin und der Annahme durch die Beklagte zunächst abgelehnt.
Der Gerichtshof hob diese Entscheidung auf und wertete die Annahme als neues Angebot.
Der Richter stellte klar, dass die Beklagte das neue Angebot der Klägerin akzeptiert hat, obwohl die Annahme vormals als problematisch erachtet wurde.
Die Sommerferien wurden nicht als ausreichender Grund angesehen, um die Annahme des Angebots zu verzögern.
Der Senat entschied, dass die Beklagte als Adressatin des ursprünglichen Angebots betrachtet werden kann.
Es gab keine überzeugenden Argumente, dass die Vertreterin der Beklagten bei der Annahme des Angebots nicht in ihrem Auftrag handelte.
Das Gericht entschied zu Gunsten der Klägerin im Hinblick auf den Werklohn.
Die vollen Kosten des Verfahrens in der zweiten Instanz wurden der Beklagten auferlegt, was eine klare finanzielle Belastung für sie bedeutet.
Werkvertrag im Fokus: Rechte und Ansprüche bei Kündigung des Auftrags
Ein Werkvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der die Erstellung eines bestimmten Werkes oder die Erbringung einer bestimmten Leistung zum Ziel hat. In Deutschland sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werkverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Ein zentraler Aspekt dieses Vertrags ist der Werklohnanspruch, der dem Auftragnehmer zu[…]