Ein Sturz von der Leiter, ein gebrochener Ellenbogen und ein erbitterter Streit um die Höhe der Verletztenrente: Ein Mann kämpft vor Gericht um seine Ansprüche, doch das Gericht zieht eine klare Grenze. Wie weit muss die Justiz bei der Aufklärung von Arbeitsunfällen gehen? Dieser Fall zeigt, dass es auch im Sozialrecht Grenzen gibt. Zum vorliegenden Urteil Az.: B 2 U 9/17 R | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil behandelt die Gewährung von Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall. Die Entscheidung des Gerichts befasst sich mit der Ermittlungspflicht des Sozialgerichts. Es bestehen Unsicherheiten darüber, inwieweit das Sozialgericht aktiv Beweise sammeln muss. Das Gericht entschied, dass das Sozialgericht nicht verpflichtet ist, eigenständig umfassende Ermittlungen durchzuführen. Diese Entscheidung basiert auf der Annahme, dass die Antragsteller selbst relevante Informationen vorlegen müssen. Die Auswirkungen umfassen eine verstärkte Verantwortung der Antragsteller für die Bereitstellung von Nachweisen. Die Entscheidung kann zu einer höheren Hemmschwelle führen, um Ansprüche geltend zu machen. Klare Informationen über die eigenen Rechte sind für Antragsteller besonders wichtig. Die Entscheidung könnte die Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen beeinflussen. Antragsteller müssen gut informierte und vollständige Anträge einreichen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Arbeitsunfall und Verletztenrente: Herausforderungen für Betroffene im Sozialrecht Ein Arbeitsunfall kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben, insbesondere wenn er zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden führt. In solchen Fällen haben Verletzte oft Anspruch auf eine Verletztenrente, die als Entschädigung für den Verlust an Lebensqualität und den versicherungstechnisch bedingten finanziellen Einbußen dient. Die Regelungen zu den Sozialleistungen und zur Unfallversicherung sind dabei komplex. Ein zentraler A
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Ein Mobilfunkunternehmen kann eine Mobilfunkprepaidkarte nur mit dem eingezahlten bzw. den vertraglich vereinbarten Onlineaufladungsbeträgen belasten und nicht mit weiteren Telefonnutzungsgebühren, die das vorhandene Prepaidguthaben übersteigen (LG Berlin, Az: 38 O 350/10, Urteil vom 18.07.2011).[…] Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/prepaidkarte-und-gebuehrenbelastung-ueber-den-guthabensbetrag_1242/